Keine „Fahrstraße“ in Kloster- und Viktoriastraße
Das Westfalen-Blatt war ganz offensichtlich bei einer anderen Erläuterung zu den Pflastersteinen in der Viktoriastraße und der oberen Klosterstraße. Jedenfalls hat der anwesende Redakteur dieses hier verstanden: Westfalen-Blatt vom 16.02.2018: Alles Grau in Grau
… Geplant sei eine helle Mittelzone, die auf der rechten und linken Seite von zwei dunklen Randzonen gesäumt werde. »Die Mitte dient als Fahrstraße, während die Randzonen für Fußgänger oder auch Radfahrer vorgesehen sind«, sagte der Planer …
Bis auf den Unterschied zwischen hellem und dunklem Pflaster und dessen Anordung, ist das komplett falsch. Weder soll es eine „Fahrstraße“ werden oder geben, noch sind nur die Randzonen für Fußgänger – schon gar nicht für Radfahrende – vorgesehen.
Erklärt hat Herr Schatz – und ich fand das auch sehr merkwürdig – dass man sich bei der farblichen Gestaltung an die „frühere Aufteilung“ mit Fahrbahn und Gehweg orientiere. Allerdings eben ausdrücklich „früher“ und mit keinem einzigen Wort wurde erwähnt, dass es für die Zukunft so geplant sei. Inzwischen bin ich bereits von Lesern des Westfalen-Blatt auf diese Berichterstattung angesprochen worden, die sich sehr überrascht über diese Planungen der Stadt zeigten. Nein, die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone. Mir ist da aktuell nichts anderes bekannt. Und bevor irgendjemand in Bad Oeynhausen Radfahrenden erlaubt, da durch zu fahren, gefriert die Hölle. Auch wenn ich das natürlich gut finden würde, das mit der Durchfahrt. Die Hölle gibt es nicht.
[Update 20.02.2018]
Kommentarlos hat das Westfalen-Blatt den Artikel im Netz geändert. Das Zitat ist raus, dafür wurde im Fließtext ein Passus eingefügt, der sich so auch in einer Erläuterung in der Printausgabe findet. Extrem wichtig war der Zeitung, dass man weiterhin in einer Fußgängerzone nicht Fahrrad fahren darf! Mit keinem Wort erwähnt wird, dass man dort – anders als noch ursprünglich impliziert – auch sonst nicht fahren darf. Es ist eine Fußgängerzone, dort geht man überall, also auch auf dem hellgrauen Pflaster, zu Fuß.
Zu den Farben wird erläutert: Die dunkelgrauen Randbereiche seien dazu gedacht, vor den Geschäften herzulaufen. … Der hellgraue Bereich in der Mitte sei für den Lieferverkehr oder Rettungsfahrzeuge geeignet.
Es wurde übrigens weder während der Erläuterung bei den Musterpflastersteinen vor der Deutschen Bank, noch bei einer anderen Präsentation erwähnt, dass das dunkelgraue Pflaster explizit dazu gedacht ist, vor den Geschäften entlang zu laufen. Das ist zwangsläufig so, weil die dunkelgrauen Pflaster außen angelegt sind. Dort sind dann die Geschäfte. Insofern ist es logisch, dass man auf dem dunkelgrauen Pflaster vor Geschäften geht. Aber eben nicht weil das dunkelgraue Pflaster zum Gehen gedacht ist. Auf dem hellgrauen Pflaster kann, darf und soll man genauso gehen!
Der Liefer- und Rettungsverkehr wurde bei beiden Veranstaltungen insoweit erwähnt, als dass gesagt wurde, das Pflaster sei aufgrund der Dicke von ca. 16 Zentimeter problemlos zu befahren. Das gilt dann aber sowohl für das helle, wie auch das dunkle Pflaster.
Warum das Westfalen-Blatt unbedingt möchte, dass man auf dem dunklen Pflaster läuft, erschließt sich mir nicht.
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