„Offenlegung meiner bei Ihnen gespeicherten Daten“
Es kommen im Briefkasten – also im richtigen an der Haustür – reichlich Werbeschreiben rein, die ich nicht angefordert habe und zum weitaus überwiegenden Teil auch gar nicht haben will. Von Zeit zu Zeit mache ich mir dann die Mühe, den Absender zu fragen, woher er meine Daten hat und was er damit noch angestellt hat. Darauf bekommt man dann auch immer eine Antwort. Und dann frage ich denjenigen, der mir als Verkäufer genannt wurde, woher er widerum meine Daten hat und warum und was er damit gemacht hat. Ist ganz lustig, die Kette zu verfolgen. Vor Jahren kam dabei raus, dass ich angeblich irgendwo im Ruhrgebiet mal einen Lottoschein gekauft hätte, ich dort aber nicht mehr nachfragen müsste, weil der Kioskbetreiber zwischenzeitlich gestorben ist. Man liest manchmal förmlich, wie angepisst die Werbefuzzies sind, dass sie antworten sollen.
Gemäß der geltenden Datenschutzgesetze fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine, durch diesen Namen/diese Adresse (n) identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adresse (n) betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. Sofern keine, mir begründete, Notwendigkeit besteht, sind die betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen.
4. Ich untersage Ihnen erneut jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adresse (n) betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. Sofern Daten an Dritte übermittelt wurden, fordere ich Auskunft darüber, an wen und zu welchen Zweck die Daten übermittelt wurden.
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Eingangsdatum dieser Mail bei Ihnen.
7. Ich fordere, dass mir die Richtigkeit und die Vollständigkeit, der von Ihnen gemachten Aussage, durch eine autorisierte Person per Unterschrift versichert wird. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse „xxxx“.
Mit freundlichen Grüßen
Den Text habe ich mir vor Jahren mal aus dem Netz gezogen. Keine Ahnung, ob er so komplett korrekt ist, auf jeden Fall sind die Forderungen nicht unbotmäßig. Und er scheint ja auch immer noch seine Wirkung zu zeigen.
Kann ich nur jedem empfehlen, dem der Handel mit Adressen und die ausufernde Datenspeicherung auf den Senkel geht. Besonders nervig finde ich die Schreiben „An alle Bewohner des Hauses …“! Damit umgehen die Werber ganz geschickt die direkte Ansprache. Trotzdem frage ich in solchen Fällen nach und erkläre, dass hier keiner der Haushalte an der Adresse an dem Mist interessiert ist.
Solchen Werbebriefen bin ich noch nie nachgegangen. Jetzt bin ich ja schon seit über 2 Jahren in Rente und hätte Zeit. Wenn ich noch ein bisschen älter und böser werde, werde ich mich deines Textes erinnern und die Leute nerven. :-)
Hallo Andreas,
da solche Anschreiben eher weniger werden, habe ich keine große Lust auf sowas zu reagieren. Hin und wieder kommen auch ganz nette Dinge ins Haus wie Kugelschreiber oder Notizzettel, zuletzt von der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.
Die behalte ich dann auch ohne schlechtes Gewissen.
Viel nerviger finde ich die Spams die per Mail ins Haus flattern. Gibt es da eine Möglichkeit dass dieser Blödsinn aufhört?
Beste Grüße
Martin