Das Selbstverständnis des Autofahrens in Bad Oeynhausen
Heute morgen überraschte mich eine Pressemeldung der Polizei Minden-Lübbecke, welche wortgleich auch mindestens im Westfalen-Blatt zu lesen war:
Betrunkener fährt rückwärts in ein Geschäft
Am Sonntag gegen 02:35 Uhr kam es in der Klosterstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein 47-Jähriger Bad Oeynhauser verlies nach einem verbalen Streit wutentbrannt eine Gaststätte an der Viktoriastraße und setzte sich in seinen Pkw VW. Mit diesem fuhr er mehrfach die Paul-Baehr-Straße auf und ab. Plötzlich fuhr er rückwärts in die Schaufensterscheiben eines Geschäfts an der Klosterstraße und flüchtete in Richtung Herforder Straße …
Soweit zwar ungewöhnlich, aber besoffene Autofahrer gibt’s ja immer wieder. Mich wunderte allerdings, dass nirgends erwähnt wird, dass sowohl die Paul-Baehr-Straße, als auch die Klosterstraße mitten in der Fußgängerzone liegen. Darf man da nüchtern mit seinem Auto rumfahren? Ich fänd‘ es schon interessant zu wissen, dass sich so eine Aktion zusätzlich auch noch in einer Fußgängerzone abspielt.
Allerdings ist es in Bad Oeynhausen sogar so, dass man in Fußgängerzonen Parkverbotsschilder aufstellt. Mir war neu, dass man da ohne diese Schilder womöglich seine Autos abstellen darf.
Richtig ist, dass Anliefern morgens erlaubt ist. Dabei stehen die Fahrzeuge aber auch nicht stundenlang rum. Ich grübele immer noch, warum man so eine Beschilderung in einer Fußgängerzone aufstellt, eine korrekte Baustellenbeschilderung ohne das Zustellen von Radwegen aber regelmäßig fehlschlägt.
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