Sonderbeschilderung auf Radwegen
Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.05.2017 fragte ich nach Prozessen für die ordnungsgemäße Aufstellung von Sonderbeschilderungen. Dazu wurde mir in der Niederschrift des entsprechenden Ausschuss folgendes geantwortet:
Die Zuständigkeit für die Beschilderung liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger. Die Verwaltung wird die externen Straßenbaulastträger informieren und die Stadtwerke Bad Oeynhausen sowie den städtischen Außendienst (Bereich 32) sensibilisieren/auffordern, die korrekten Standorte für die Sonderbeschilderungen zu überprüfen und dem Bereich 61 zu benennen.
Ich hatte meiner Anfrage extra Bilder beigefügt, mit Schildern die zu dem Zeitpunkt auf Radwegen aufgestellt waren. Das wurde aber in den Wochen danach nicht geändert. Aktuell ist die Werster Straße in eine Richtung gesperrt und natürlich wird darauf per Beschilderung hingewiesen. Im Urlaub machte mich ein Twitterer bereits darauf aufmerksam, dass die Schilder natürlich wieder auf dem Radweg stehen. Habe dann angeregt, dass doch selbst der Verwaltung zu melden … allerdings sah es eben immer noch so aus:
Natürlich ist das Hindernis wieder mitten auf den benutzungspflichtigen Radweg gestellt worden. Wieder werden Gefahren für Radfahrende geschaffen, weil Autofahrer betroffen sind. Scheint in Bad Oeynhausen so üblich zu sein. In Gegenrichtung ist selbstverständlich die Beschilderung genauso gefährdend aufgestellt.
Wie soll ich die Antwort auf meine Anfrage denn nun werten? „Fragt ruhig, wir machen weiter wie bisher …“? In Bad Oeynhausen kümmert man sich jedenfalls richtig intensiv um die Förderung des Radverkehrs!
Da bleibt dem Radfahrer ja nur auf der Fahrbahn zu fahren, rechte Spur möglichst mittig um riskante Manöver der KFZ zu verhindern.