Helm nicht auf, zack wird man umgefahren
Wenn man in einem Kreisel fährt, hat man Vorfahrt. Die in den Kreisel Einfahrenden dürfen sich nicht rein drängeln und diejenigen welche herausfahren, müssen den im Kreisel Fahrenden ebenfalls Vorfahrt gewähren. Das gilt für den motorisierten Verkehr genauso wie für Radfahrer.
NW vom 18.08.2017: Radfahrer nach Zusammenstoß in Rheda-Wiedenbrück schwer verletzt
… Der Rheda-Wiedenbrücker fuhr auf dem Geh- und Radweg zwischen Ring- und der Bahnhofstraße. Er wollte über die Straße zur Wilhelmstraße zu fahren. Ein 32-jähriger Opel-Fahrer beabsichtigte, in diesem Moment aus dem Kreisverkehr in die Bahnhofstraße abzubiegen.
Dabei kam es zu dem Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer, der stürzte und sich schwer verletzte. Er trug keinen Helm …
Ein Autofahrer ist also unter Missachtung der vorgeschriebenen Rücksichtnahme einfach abgebogen und fährt einen Radfahrer um, wobei er ihn schwer verletzt.
Das einzige was der Neuen-Westfälischen – bzw. der Polizei, üblicherweise schreibt die NW das wortwörtlich ab – einfällt ist: 23-Jähriger trug keinen Helm, Nicht „Autofahrer beachtet Grundregeln nicht“. Der Radfahrer hat sich dabei natürlich selbst verletzt (wobei sich die Meldung dabei nicht sicher ist, er könnte auch verletzt worden sein). Niemals hat dies jedoch explizit der KFZ-Fahrer getan! Und das ist natürlich nur mal wieder exemplarisch ein Beispiel nach langer Zeit. Diese Meldungen findet man in der Form täglich. Der aktive Part ist der Radfahrer: Victim-Blaming par excellence.
Liebe Neue-Westfälische, warum weist ihr nicht darauf hin, dass Autofahrer sich gefälligst an die Regeln halten sollen? Der Helm hätte den Unfall nicht verhindert. Und genau letzteres sollte das Ziel sein. Kein Aufrüsten und damit ein Verschieben der Verantwortlichkeiten.
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