Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an der Bergkirchener Straße in Werste
Asche auf mein Haupt! Da meckere ich ständig die bestehenden Benutzungspflichten an und werde im März bereits von einem anderen aktiven Radfahrer aus Bad Oeynhausen darauf hingewiesen, dass die Benutzungspflicht an der Bergkirchener Straße in einem großen Teil entfernt wurde … und thematisiere das nicht! Ist einfach untergegangen … zuviel um die Ohren.
Als es aber im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung Gegenstand einer Anfrage war, fiel mir auch die Mail wieder ein. Und vor dem Wahllokal zur Landtagswahl wurde mir mein Versäumnis auch noch mal auf’s Brot geschmiert!
12.7 RH Rasche: Warum wurde im Ortsteil Werste an der Bergkirchener Straße/Wulferdingsener Straße die Radwegbeschilderung abgenommen?
Verwaltung: Dieses wird seitens der Verwaltung geprüft. Evtl. kann es an der Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges liegen. Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Bestechende Antwort! Natürlich liegt es daran, sonst wären die Schilder ja noch da :-) Allerdings sollte die Verwaltung das wissen, denn sie ordnet es ja selbst an. Und wenn bekannt ist, dass dort keine Benutzungspflicht mehr besteht – das sagt die Antwort ja aus – muss auch nicht mehr überlegt werden, warum nicht mehr Radweg dran steht.
Früher musste man von der Kirchbreite kommend in Richtung Wulferdingsen ab der Einmündung der Kirchbreite in die Ringstraße den dortigen linkseitigen, benutzungspflichtigen, kombinierten Geh- und Radweg benutzen. Nun sind dort keine „blauen Lollies“ mehr! :-)
Jetzt ist dort nur noch ein Gehweg. Nicht mal ein Schild „Radfahrer frei“ erlaubt die Nutzung. Und da die Pflasterung oder sonstige optische Gestaltung es auch nicht hergibt, sehe ich dort auch keinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg, den ich benutzen dürfte. Hier *muss* ich als Radfahrer auf die Fahrbahn.
Auch an der nächsten Einmündung keine Spur von Zeichen 237, 240 oder 241.
Erst ab der Werster Heide muss man dann wieder auf den linksseitigen Radweg, wenn man Richtung Wulferdingsen weiter fahren möchte!
Kommt man aus dem Norden und will nach Werste, kann – bzw. ich würde sogar sagen „muss“ – man mit dem Rad auf die Fahrbahn! Nun wurden hier im Jahre 2010 (neuer liegt mir hier nicht vor) in dem Bereich etwas unter 8.000 KFZ/Tag gezählt (Bergkirchener Straße 7.935, Kirchbreite 7.737). Da muss man innerorts wirklich nicht auf einen einseitig angelegten benutzungspflichtigen Radweg mit reichlich Bushaltestellen und Einmündungen gezwungen werden.
Was aber erneut richtig doof ist: nirgends wurde diese gravierende Änderung publik gemacht. Ich rede seit fast einem Jahrzehnt davon, dass Kommunikation das A und O für den Radverkehr ist. Nicht seitens der Radfahrer – das sind eh alles „Pedalritter“, „Rad-Rambos“ oder bestenfalls „Freaks“. Nein, die Verwaltungen müssen solche Änderungen kommunizieren. Nicht im amtlichen Kreisblatt, sondern auf der eigenen Homepage und – wichtig! – in großen Presseartikeln. Ansonsten kommt das nicht bei den Bürgern einer Stadt an. Und selbst dann begreifen es die meisten nicht. Nur ohne was zu sagen, vertut man auch die kleine Chance, dass jemand etwas ändern könnte.
Ich bin jedenfalls eben, als ich extra mit dem Rad los war um die Fotos zu machen, ein paar Mal recht eng überholt und geschnitten worden. Erst wenn das nicht mehr stattfindet, kann man von Fahrradfreundlichkeit sprechen. Nur muss man den Menschen auch die Chance geben, es zu werden.
Schreibe einen Kommentar