Absteigen am Zebrastreifen?

Die Polizei in Minden-Lübbecke verwirrt mich mal wieder mit einer Pressemeldung. Ein Radfahrer wird von einer Autofahrerin angefahren. Soweit verständlich. Allerdings lässt sich die Meldung nicht genau darüber aus, wo das geschehen ist. Polizei Minden-Lübbecke am 12.01.2016: Radfahrer (16) bei Kollision mit Pkw verletzt
Bei einer Kollision mit einem Auto ist am Dienstagmorgen in Rahden auf der Eisenbahnstraße ein 16-jähriger Radfahrer verletzt worden.

Eine 22-jährige Autofahrerin war den Ermittlungen der Polizei zufolge gegen 7.40 Uhr aus Richtung der Weher Straße kommend auf der Eisenbahnstraße in südlicher Richtung unterwegs. Als sie sich kurz vor einem Fußgängerüberweg befand, näherte sich aus ihrer Sicht von links kommend der Jugendliche. Der soll laut Zeugenaussagen vom Geh- und Radweg entlang der Eisenbahnstraße mit seinem Fahrrad den Überweg überquert haben, ohne dabei abzusteigen. Vergeblich versuchte die Autofahrerin noch durch ein Bremsmanöver den Zusammenstoß zu verhindern.
Zunächst einmal wurde der Radfahrer verletzt. Das ist ja nicht selbstverständlich, denn meist verletzten sich diese in den Pressemeldungen der Polizei selbst. Allerdings erwähnt die Polizei mal wieder, der Radfahrer sei auf dem Zebrastreifen nicht abgestiegen. Nun, das muss er auch nicht. Er hat dann unter Umständen keinen Vorrang – was eine Autofahrerin natürlich trotzdem nicht animieren sollte, ihn anzufahren.

Entscheidend ist aber: ich finde auf Google-Maps auf der Eisenbahnstraße südlich der Weher Straße keinen Zebrastreifen. Außer dem im Kreisel eben an der Kreuzung Weher Straße mit der Eisenbahnstraße. Und der Junge war aussagegemäß auf dem Geh-/Radweg unterwegs. Der Beschreibung nach ist der Junge also womöglich im Kreisel dem Radweg gefolgt … und hätte dann Vorfahrt gehabt! Zumindest dann, wenn die Frau wie beschrieben aus Richtung Weher Straße in den Kreisel eingefahren ist und ihn in die Eisenbahnstraße verlassen wollte. Wie gesagt, ergibt sich aus der Pressemeldung nicht, aber ich finde sonst keinen Zebrastreifen.

Vielleicht kann mir ein Rahdener da mehr zu sagen. Wenn es so ist, hat sich die Polizei mit der Darstellung des Vorgangs selbst übertroffen. Eins ist aber sicher: egal wie und wo es gewesen ist, Radfahrer müssen auf Zebrastreifen nicht absteigen. Da beisst die Maus keinen Faden ab!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Absteigen am Zebrastreifen?

  1. Etwas südlich der Einmündung Bahnhofstraße gibt es einen Fußgängerüberweg. Bei Google ist der tatsächlich nicht zu sehen. Tipp: TIM-Online.

    Den Polizeibericht finde ich im Übrigen nicht so schlimm. Es ist mit keinem Wort erwähnt, dass man absteigen muss, sondern nur das es im konkreten Fall nicht getan wurde. Damit hat mutmaßlich keine Vorfahrt des Radlers bestanden. Ob und wie der Unfall zu verhindern gewesen wäre kann man ohne eine genaue zeitliche Abfolge zu kennen nicht beurteilen.

    Ich würde solche Berichte auf sich beruhen lassen. Mit den tatsächlich und eindeutig zweifelhaften Erläuterungen von dieser Seite hat man schon genug Futter.

  2. ProTip:
    Wenn trotz „Notbremsung“ nicht rechzeitig gebremst werden konnte, hätte es auch ein rennendes Kind sein können. Hier war also die Autofahrerin mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs.

    Könnte man ja mal so formulieren.

    • Die Stelle ist eigentlich ganz gut einsehbar und wenn der Jugendliche unter Missachtung der Vorfahrt und ohne ausreichende Umschau auf die Fahrbahn einfährt, dann kann je nach zeitlichem Ablauf auch mit einer an sich angemessenen Geschwindigkeit ein Unfall das Ergebnis sein. Alles darüber hinaus Gehende ist Spekulation.

      Ich bin zwar auch der Meinung, dass die automobile Selbstverständlichkeit (wie es Andreas letztens in seiner Überschrift formuliert hat) zu ziemlich seltsamen Stilblüten führt. Warum muss aber in so einem recht eindeutigen Fall plötzlich ein defa-Kind auf die Straße geworfen werden?

      Es trägt jedenfalls nicht dazu bei mit seinen Bedenken ernst genommen zu werden, wenn man sich Fälle fiktiv zurechtbiegt, um seine Argumentation zu untermauern. Zumal es reichlich Dinge gibt die man faktisch und ohne Verrenkung kritisieren könnte.

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