Tastete sich hervor …

Die Polizei Minden-Lübbecke schafft es wieder, einen Autofahrer als völlig schuldlos darzustellen. Es ist wirklich widerlich. Polizei MI-LÜ: Radfahrer zieht sich Kopfverletzungen zu
Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagmorgen in Eidinghausen zog sich ein Fahrradfahrer (18) bei der Kollision mit einem Auto Kopfverletzungen zu. Der Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus Bad Oeynhausen verbracht. Der Sachschaden wurde auf rund 1.500 Euro taxiert.

Der junge Mann fuhr gegen 7.50 Uhr auf dem linken Radweg der der Werster Straße Richtung Besselstraße, als er die Lise-Meitner-Straße passieren wollte. Aus dieser tastete sich ein 22-Jähriger mit seinem Subaru hervor, um anschließend nach rechts auf die Werster Straße einzubiegen. Dabei kam es zur Kollision der Beiden.
An einer Einmündung passiert ein Unfall mit einem Radfahrer. Der Standardfall. Zunächst mal war der Radfahrer auf der Werster Straße unterwegs – somit der Vorfahrtstraße, ganz egal ob auf der linken oder rechten Seite. An der Stelle würde ich zwar nicht empfehlen, links zu fahren (rechts ist auch ein Radweg!), aber dazu gibt es genug Gerichtsentscheide. Der Autofahrer kam aus der nachrangingen Lise-Meitner-Straße und musste Vorfahrt gewähren. An der Stelle Punkt.

Schon im ersten Absatz macht die Polizei den Radfahrer zum aktiven Part. nur er fuhr, er zog (sich selbst) schwere Kopfverletzungen zu. Machen Radfahrer ja immer. Er kollidierte mit dem Auto.

Im zweiten Absatz nimmt die Polizei den Autofahrer präventiv in Schutz, denn dieser „tastete“ sich aus der Lise-Meitner-Straße hervor.

Tatsächlich hat der Autofahrer dem Radfahrer stumpf die Vorfahrt genommen und dabei schwer verletzt. So ist das. Die Polizei erwähnt das Verschulden des Autofahrers aber mit keinem Wort, sondern verniedlicht sein Verhalten sogar noch. So wird das nichts. Zudem ist es sehr fraglich ob bei schweren Verletzungen und ca. 1.500 Euro Schaden tatsächlich „getastet“ wurde.

Liebe Polizei, so gefährdet *ihr* den Verkehr!

[Update 26.05.2015]
Ich habe Bilder der fraglichen Einmündung gemacht. Rechts ist zwar ein benutzungspflichtiger Radweg, linksseitig ist die Benutzung für Radfahrer aber trotzdem frei.

Werster Straße Richtung Westen, Einmündung der Ilse-Meitner-Straße
Werster Straße Richtung Westen, Einmündung der Ilse-Meitner-Straße
Querungshilfe der Ilse-Meitner-Straße
Querungshilfe der Ilse-Meitner-Straße

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

6 Kommentare zu „Tastete sich hervor …

    • Beileibe keine Einseitigkeit. Ich meckere hier genauso oft über die Radfahrer, die mir morgens auf der verkehrten Seiten entgegen kommen. Ich sage es denen sogar persönlich. Genauso, wenn jemand bei rot über eine Ampel rennt oder fährt. Allerdings ist es halt völlig irreführend von der Polizei beschrieben – und genau das führt zu einer Meinung über Radfahrer, wie wir sie allerorten in den Stammtischblättern der Republik lesen können.

      Wenn ich dann erkläre, was an der Pressemeldung falsch ist, dann ist das einseitig. Das finde ich verwunderlich. Bist Du der Meinung, der Autofahrer hat dem Radfahrer nicht die Vorfahrt genommen und ihn angefahren?

      • Autofahrer sind doch (vor allem auch vor Gericht) am Ende immer die Dummen. Nicht angepasst gefahren – schuldig. Dabei bleibt i.d.R. offen, was „angepasst“ überhaupt sein soll. Ich bin Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer (manchmal – oh Schmerz – sogar Bahnfahrer). Und ich ärgere mich in der jeweiligen Position eigentümlicherweise auch immer über „die andere Seite“. Nun weiß ich, dass du – ich will mal sagen – leidenschaftlicher Radfahrer bist. Von daher meine ich hier auch eine gewisse Voreingenommenheit gespürt zu haben. Wenn das falsch war, bitte ich um Entschuldigung :-)

      • Ganz konkret: bist Du der Meinung, wenn man als Autofahrer aus einer Einmündung kommt, muss man Radfahrern nicht die laut StVO gegebene Vorfahrt gewähren? Nichts anderes hat die Polizei hier impliziert.

  1. Leider gibt es den Fall, das eine unübersichtliche Ausfahrt direkt (ohne Geh- oder Radweg dazwischen) auf die Fahrbahn mündet äußert selten. Wenn es aber an einer solchen Stelle dann auch noch zwischen zwei Autofahrern kracht, wird die Polizei sicher nicht von heraustasten des einen Autofahrers schreiben, sondern von einer Vorfahrtsmissachtung.

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