Fehleinschätzung

Heute mittag in der Fußgängerzone von Bad Oeynhausen fuhr – wie üblich, regelmäßig und ständig – eine Autofahrerin (natürlich machen es auch Autofahrer) zum Nicht-Parkplatz vor der Deutschen Bank. Ich ging zu Fuß durch die Fußgängerzone und bin nicht ausgewichen, jedenfalls nicht schnell. Die Dame hielt dann demonstrativ vor mir an und ich bin – kopfschüttelnd – am Auto vorbei gegangen.

Als ich am Zebrastreifen war, kam sie auch schon von der Deutschen Bank zurück, querte die Bahnhofstraße, hielt neben mir an, ließ das Fenster runter und fragte, was mein Problem sei. Komisch, dass Menschen immer denken, jemand anderes habe ein Problem. Ich erklärte ihr, dass nicht ich ein Problem hätte, sondern sie, falls nämlich das Ordnungsamt ihr Fahren und Anhalten in der Fußgängerzone mit einem Ticket ahnden würde.

Daraufhin wurde mir von der Dame erklärt, man dürfe dort rein fahren, wenn man denn zur Deutschen Bank wolle. Das wäre nicht verboten. Und sie hätte doch extra sogar angehalten, als ich vor ihr stand. Alles erklären, dass man in einer Fußgängerzone nicht fahren darf und dass dort kein Parkplatz ist war egal. Sie wurde immer „böser“ im Tonfall. Was ich überhaupt wolle? Dass sie nun gerade mich angesprochen hat, wollte sie auch nicht hören. Ich solle sie nicht weiter nerven und meine Klappe halten.

Verstehe einer „die Autofahrer“. Allerdings hat die Stadt durch die Anlage der Portastraße bis zum Schweinebrunnen ein gutes Stück zur Fehleinschätzung der Dame beigetragen. Es sieht dort einfach aus, wie eine „Autostraße“ mit Gehwegen rechts und links. Dass Menschen die Beschilderung weder lesen noch deuten können steht auf einem anderen Blatt.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Fehleinschätzung

  1. man „gegenseitige Rücksichtnahme“

    Die Gegenseite hat Rüchsicht zu nehmen.

    Alles Klar?

    OT – oder nicht? Heute beim IKEA: Parkplätze direkt am Geschäft sind schon belegt, trotzdem drängelt sich die Karawane daran entlang – könnte ja sein das da noch was frei ist. Dazwischen ein dicker X7 der mit Schwung in die Ladezone fährt und dort parkt.
    Als ich eine halbe Stunde später den IKEA wieder verließ stand der X7 immer noch da.
    bei uns in der Spielstraße gibt es übrigens gegenüber zweier Einfahrten Haltevorbotsschilder. Gut das die Leute die dort parken „wissen“ das es die Leute die aus den Einfahrten kommen „nicht stört“ wenn sie da kaum mehr ‚rauskommen.

    • man „dreister Egoismus“
      man „keine Ahnung von Regeln“

      Mir ist tatsächlich nicht klar, was mir der Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme in diesem Fall bringen soll. Auf wen sollte ich (es ist ja von gegenseitig die Rede) in diesem konkreten Fall Rücksicht nehmen? Weder habe ich der Dame den Weg versperrt, noch irgendjemanden angesprochen. Welche Rücksichtnahme also?

  2. Ok, ausführlicher:

    Ersten konnte sie natürlich nichts dafür das da jemand so ein komisches Schild „Fußgängerzone“ hingestellt hat. Kann ja niemand erwarten das Frau deswegen 50 m zu Fuß geht, wo kämen wir da hin! Stört ja auch keinen wenn Frau da mit dem Auto durchfährt. Hättest Du sie gefragt hätte sie das Dir sicher gerne und im Brustton der Überzeugung erklärt, selbst wenn Du ihr gesagt hättest das das sehr wohl jemanden stört – sowas „wissen“ immer die Leute die die nicht-Störung verursachen. Daher war es schonmal mangelnde Rücksichtnahme von Dir das Du nicht sofort vor dem Auto wegsprangst als Du sie von hinten herannahen hast hören -> das erste Mal mangelnde Rücksichtnahme der Gegenseite (also von Dir).

    Dann die Sache mit dem Parkplatz: das war doch wohl sowas von klar das sie jetzt *da* parken muss, also sowas von klar, ich weiß nicht wie Du da auch nur auf den Gedanken kommen konntest quasi schon nötigend von hinten so an ihren Parkplatz heranzugehen das sie es nur noch mir äußerster Mühe schaffte vor Dir da reinzuscheren. Insgesamt völlige Rücksichtslosigkeit von Dir als Fußgänger wild in der Fußgängerzone rumzulaufen während sie da doch nur ihr Grundrecht auf Parken zum Geldabheben in Anspruch nehmen möchte! -> zweite mangelnde Rücksichtnahme der Gegenseite (von Dir).

    Dann das Kopfschütteln: wie kommst Du nur dazu über die arme Frau den Kopf zu schütteln nur weil sie Geld abheben will?! Hey, was hat sie denn gemacht? Geld abheben, das darf Frau dich wenigstens noch?! Was willst Du eigentlich?! Meine Güte, denk doch nur daran wie sich die Ärmste da füheln muss wenn jemand völlig grundlos über Sie den Kopf schüttelt. Und wie „grundlos“ es war hat sie Dir ja nachher erklärt: das Schild Fußgängerzone gilt nicht für Autofahrer. -> drittes Mal mangelnde Rücksichtnahme der Gegenseite (also von Dir).

    Summa summarum hast Du es also innerhalb weniger Minuten mindestens dreimal an gegenseitiger Rücksichtnahme fehlen lassen.

    Muss ich da jetzt noch Sarkasmus-Tags anbringen?

    Merke: als Radfahrer mag man der Depp sein, als Fußgänger ist man aber auf alle Fälle der Depp mit Stern.

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