Gedankenlose Instandsetzung

Vielfach habe ich in den letzten 10 bis 12 Jahren bei der Verwaltung den nicht vernünftig abgesenkten Bordstein quer zur Fahrtrichtung auf dem katastrophalen benutzungspflichtigen Radweg der Eidinghausener Straße erwähnt. Fährt man dort Richtung Norden und quert die Werrestraße, so ist der halbe Radwegteil mit einer hohen Bordsteinkante versehen. Mindestens einmal habe ich dort eine Radfahrerin liegen sehen, die einem zu ungestüm aus der Einmündung kommendem Auto gerade noch ausweichen konnte und dann vor der Kante endete.

Einmündung Werrestraße in die Eidinghausener Straße
Einmündung Werrestraße in die Eidinghausener Straße

Nun ist der Einmündungsbereich der Werrestraße erneuert worden. Der Asphalt war tief abgetragen worden und man hat großes Geschütz aufgefahren. Wieviel zusätzlicher Aufwand es wohl gewesen wäre, die Kante vernünftig neu zu machen und auf eine Nullabsenkung zu bringen? Verschwindend gering! Man muß nur daran denken. Ich vermute, es gab im Vorfeld Besprechungen, was wie gewünscht wurde. An Radfahrer hat man abseits des notwendigen Mindestmaßes offensichtlich nicht gedacht :-( Ganz offensichtlich finden diese sich auf dem Abstellgleis.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Gedankenlose Instandsetzung

  1. Ja, da fasst man sich wirklich an den Kopf! An einer solchen Stelle muss man (selbst als nicht-Fahrrad-fahrender Bauleiter) doch mal den Kopf einschalten und beim auftraggeber nachfragen… .

    Die Frage die mir durch den Kopf geht:

    Wenn es mich mit meinem Fahrrad dort zerreißt, kann ich dann die Verwaltung in die Pflicht nehmen? Schließlich ist die Nutzung dieses Radwegs dort vorgeschrieben. Aber ganz offensichtlich ist dieser (mindestens an dieser Stelle) nicht in Ordnung. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mehrfach (nicht zuletzt an dieser Stelle) darauf hingewiesen. Nimmt die Stadt also billigend in Kauf, dass dort Unfälle passieren?

    Was muss erst passieren, damit etwas unternommen wird?

    • Ich fürchte man kann die Verwaltungen nur bedingt in die Haftung bekommen. Ansonsten würde man dort sicher nicht so extrem fahrlässig mit Hinweisen & Beschwerden umgehen.
      In B.O. gibt es viele große und kleine Probleme die der Verwaltung bekannt sind. Weder die STVO noch die dazugehörige Verwaltungsvorschrift wird hier umgesetzt und komplett ignoriert. Da fragt man sich schon wieso der Gesetzgeber sich die Mühe macht so etwas zu erstellen.

  2. warum lange herumeier und mehrfach auf mängel hinweisen,…. da hilft m. e. nur eine massive dienstaufsichtsbeschwerde, damit gewisse „planer“ aus dem „(tief)schlaf“ erwachen!!
    frdl. gruß F.

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