Geisterfahrer

Ich ärgere mich fast jeden Tag über diese Radfahrer, die die Wege in der verkehrten Richtung benutzen. Das ist saugefährlich und macht es mir persönlich auch schwierig, für den Radverkehr zu argumentieren. „Halten sich doch selber nicht an die Regeln!“ sind die ständig gleichen „Argumente“. Ist ja auch richtig, aber eben auch nicht mehr als andere Verkehrsteilnehmer – nur mit deutlich geringerem Gefährdungspotential. Trotzdem ist das, was die Polizei heute wieder mal zum Besten gibt, nur die halbe Wahrheit: Polizei Minden-Lübbecke: Fahrradfahrer prallt gegen abbiegendes Auto
… Ein Audi-Fahrer … befuhr gegen 15.30 Uhr aus Richtung Mindener Straße kommend auf der Eidinghausener Straße, als er nach links auf ein Grundstück einbiegen wollte. Gleichzeitig befuhr ein 35-Jähriger mit seinem Pedelec den Radweg der Eidinghausener Straße in die gleiche Richtung, benutzte dabei aber den Radweg entgegen der ausgeschilderten Fahrtrichtung. So prallte der Radfahrer mit seinem Vorderrad gegen die linke Front des Pkw …

Es ist natürlich völlig unvermeidlich, dass der Radfahrer gegen den Audi prallte. Was sollte der Autofahrer denn auch tun? Moment, nun er hätte die Vorfahrt des Radfahrers beachten können! Inzwischen gibt es Urteile, die eine Vorfahrt auch dann bejahen, wenn ein Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg in der falschen Richtung benutzt. Und selbst wenn er keine Vorfahrt gehabt hätte, ist dies immer noch kein Grund, einfach abzubiegen! Gesehen haben muss der Autofahrer den Radler, an der Stelle ist wirklich gar nichts, was die Sicht beeinträchtigen könnte. Und ich bin sogar an der Stelle vorbei gekommen, als die Polizei gerade den Unfall aufgenommen hat.

Wie gesagt, Geisterfahren ist allergrößte Scheiße, die Polizei vergisst aber wieder einmal zu erwähnen, dass unsere umsichtige Verwaltung dies aus „Sicherheitsgründen“ auch in Bad Oeynhausen an etlichen Stellen so vorschreibt. Da die meisten Auto- (und Fahrradfahrer) die Verkehrsregeln gar nicht im Detail kennen, woher wissen sie dann, ob ein Radler dort gerade fahren darf oder sogar muss? Eben, gar nicht. Genau darum entscheiden Richter durchaus auch, dass man als Autofahrer immer in beide Richtungen schauen muss und der Radverkehr auf der ansonsten bevorrechtigten Straße auch Vorfahrt hat, wenn er in die verkehrte Richtung fährt. Und nochmal: Leute, tut das nicht, das ist Mist – wie man oben sieht! Die Polizei schiebt den schwarzen Peter aber wieder geschickt dem Radfahrer zu, der sich hier laut Pressemeldung als Einziger falsch verhalten hat. Den weitaus gröberen Verstoß hat allerdings der Autofahrer begangen. Leider wird das mit nicht einem einzigen Wort erwähnt.

Darum aber auch die Frage an unsere Verwaltung: Wann bitte schön werden die linksseitigen Benutzungspflichten an z.B. Werster Straße, Bergkirchener Straße oder Alter Postweg endlich aufgehoben? Für letzteren wurde das vor inzwischen fast einem Jahr bereits angekündigt und es ist leider gar nichts passiert! Nach der Steinstraße ist dies bereits der zweite Unfall auf Radwegen in kurzer Zeit. Was soll noch passieren? Wann wird reagiert? Nimmt sich Bad Oeynhausen vielleicht mal ein Beispiel an Herford?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Geisterfahrer

  1. Bad Oeynhausen ist und bleibt Autofreundliche Stadt. Hier werden nicht mal die minimalsten STVO Vorgaben pro Fahrrad umgesetzt. Ein mit KFZ befahrbarer Kurpark in dem Radfahren verboten ist krönt diese Auszeichnung. Mir ist nur nicht klar warum dieses Autofreundlich nicht beworben wird

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