Tödliche Kopfhörer of Doom

Angesichts des tragischen Unfalls auf Sylt, warnt Radio Herford „im Auftrag“ der Polizei vor den Gefahren, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr an jeder Ecke lauern. Eine immer größere Rolle spielen dabei die tödlichen Kopfhörer: Radio Herford: Warnung vor tödlichen Kopfhörern … Fahrradfahren und dabei Musik auf den Ohren zu haben, verstößt zwar bereits gegen die Straßenverkehrsordnung, wird aber polizeilich nicht gesondert erfasst … Nein liebe Redakteuere von Radio Herford und auch liebe Polizei, Musik auf den verstößt *nicht* – ich wiederhole: nicht – gegen die Straßenverkehrsordnung. Genausowenig wie es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, wenn man im Auto die Scheiben hoch und dann womöglich sogar noch das Radio eingeschaltet hat. Durch dieses beständige Vor- und Nachplappern wird es auch nicht in die StVO aufgenommen. Es setzt aber völlig falche Zeichen und ist nichts anderes als Victim-Blaming. Ist ja selbst Schuld, wenn er mit Musik läuft. Dürfen also Gehörlose nicht Joggen oder am Straßenverkehr teilnehmen? Liebe Leute, benutzt doch mal bitte den Kopf und die Möglichkeiten der Recherche!

Und dann „… wird von der Polizei nicht gesondert erfasst …“ – da frage ich mich wie man das dann, wie im Artikel erwähnt, in der Unfallstatistik sehen kann, wenn dieses Detail vorher nicht erfasst wird. Ein ganz und gar ärgerlicher und überflüssiger Artikel.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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