Ampelsituation Mindener Straße – Antwort der Polizei
Am 26.02. wurde ich auf der Querung der Mindener Straße von einem Kleinlaster beinahe umgefahren und danach von einem zufällig anwesenden Herrn, welcher auf dem Radweg parkte, beschimpft. Daraufhin habe ich bei der Polizei nach der dortigen Regelung gefragt. Man lernt ja nie aus. Heute kam die Antwort und demnach verhält es sich dort genau so, wie ich es vermutet habe. Lediglich die Ausstattung der Signalanlage – vulgo: Ampel – scheint verbesserungsfähig und die Überprüfung der Ampel wurde bei der Verwaltung angeregt. Prima!
Sehr geehrter Herr Edler,
an der östlichen Seite der Steinstraße zwischen Breitenbachstr. und Mindener Straße ist für Radfahrer eine Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh-/Radweges durch Verkehrszeichen 240 angeordnet. Es gibt damit keine gemeinsame Führung des Radverkehrs mit dem Kraftfahrzeugverkehr in der Knotenpunktzufahrt, so dass auch keine gemeinsame Signalisierung vorliegt. Der Radfahrer darf nicht die Fahrbahn benutzen. Die Signale des Kraftfahrzeugverkehrs sind ihm nicht zugeordnet.
Für die Überquerung der Mindener Straße zur Eidinghausener Straße ist eine Furt markiert. Diese Furt ist mit einem Fußgängersignalgeber signalisiert. Mangels gesonderter Radfahrerfurt ist die vorhandene Furt auch durch Radfahrer zu nutzen. Mangels gesonderter Signalisierung gilt das Fußgängersignal auch für den Radfahrer.
Aus Sicht des Unterzeichners ist es für den Radfahrer opportun, die gemeinsame Furt für Fußgänger und Radfahrer auch fahrend zu benutzen. Dem widersprechende gesetzliche Regelungen sind hier nicht bekannt.
Zur Erreichung hoher Akzeptanz und guter Begreifbarkeit der Regelungen sollte hier ein eigenes Sinnbild für Radfahrer auf dem Signalgeber für die Furt vorhanden sein. Die zuständige Verkehrsbehörde der Stadt Bad Oeynhausen hat bereits eine Prüfung der Radfahrer-Signalisierung angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Vielen Dank für die Antwort!
So einfach ist das mit den Furten auch nicht ;-)
https://www.radverkehrspolitik.de/welche-ampel-gilt-fur-den-radverkehr/
Ja, so habe ich es in meiner Anfrage auch beschrieben. Ist mir bewusst.