Ampelsituation Mindener Straße / Steinstraße / Eidinghausener Straße

Folgende Mail habe ich eben an die Polizei Minden-Lübbecke und unsere Verwaltung gesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich eben in Bad Oeynhausen, an der Kreuzung der Mindener Straße mit der Steinstraße, beim Versuch die Mindener Straße in nördlicher Richtung an der Ampelfurt der östlichen Seite der Kreuzung zu überqueren und dabei von einem rechtsabbiegenden Klenlaster fast umgefahren wurde, habe ich eine Frage zur dortigen Ampel.

Der Radweg an der Steinstraße in Fahrtrichtung Norden ist benutzungspflichtig und wird in Richtung Osten an der Mindener Straße weiter geführt. Auf der nördlichen Seite der Mindener Straße ist ebenfalls ein benutzungspflichtiger Radweg, welcher auf der Eidinghausener Straße in Richtung Norden weiter geführt wird. Die Verbindung dieser Radwege erfolgt mittels der Querung mit Lichtzeichenanlage.

Logo: Fahrrad Während ich also die Steinstraße in nördlicher Richtung befuhr, um die Mindener Straße mit Ziel Eidinghausener Straße zu queren, zeigte sowohl die Ampel für den KFZ Verkehr geradeaus, als auch für die rechtsabbiegenden KFZ als auch für die Querung der Fußgänger und Radfahrer „grün“. So weit, so ungewöhnlich. Diese unglückliche Situation hat man bauartbedingt fast überall.

Die Ampel für die Fußgänger ziert tatsächlich nur ein Fußgängerpiktogramm. Eine separate Querung für Radfahrer ist dort nicht markiert. Benutzungspflichtige Radwege führen wie beschrieben jeweils zu der Querung.

Wie darf ich als Radfahrer diese Querung benutzen? Gilt für mich das grüne Licht der KFZ (so könnte man die StVO auslegen). Darf ich diese Querung als Radfahrer gar nicht fahrend nutzen (Was mir ein älterer Herr, welcher den Vorfall mit dem abbiegenden Lieferwagen beobachtete mit seiner Aussage „Ich hätte Dich auch umgefahren, Du Arschloch!“ wohl mitteilen wollte, während er zu seinem auf dem Radweg der Mindener Straße geparkten Auto ging.).

Oder gilt für Radfahrer § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.“? Eigentlich meine bis dato gedacht richtige Lösung. Dem würde widersprechen, dass zwar vor und hinter der Furt benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind, diese auf der Furt aber nicht besonders markiert wurden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine erhellende Antwort sowohl seitens der Polizei als auch der Verwaltung bekommen würde. Es kommt dort regelmäßig zu brenzligen Situationen – nicht zuletzt deshalb bekommen Schüler eine Busfahrkarte, sofern sie aus den nördlichen Stadtteilen zum Schulzentrum Süd fahren.

Ein wenig Aufklärung wäre hier hilfreich! Vielen Dank für die Antwort im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

PS.: Die Antwort werde ich selbstverständlich auf meinem Blog neben der hier gestellten Frage zitieren. Ist ja von allgemeinem Interesse.

Ein Kind, welches mit dem Rad die Querung genutzt hätte, wäre unter dem Lieferwagen gelandet, weil es garantiert nicht so reagieren kann …

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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