Er muss doch was verkehrt gemacht haben …

Und wieder wird in der Pressemitteilung nach Gründen gefischt, warum es gar keine andere Möglichkeit geben konnt, den Radfahrer auf dem Radweg umzufahren. Und natürlich ist der Radfahrer wieder der aktive Part, denn „er verletzt sich“ (das ’selbst‘ steht unausgesprochen im Raum). Polizei Mi-Lü: Radfahrer verletzt sich bei Kollision
… war ein 83 Jahre alter Autofahrer gegen 14.50 Uhr auf der B 482 in Richtung Minden unterwegs und beabsichtigte nach rechts in die Heerstraße abzubiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer, welcher auf dem zwischen der Bundesstraße und dem Schleusenkanal verlaufenden Radweg in nördliche Richtung fuhr …
Kurz zusammen gefasst: der Autofahrer hat gepennt, sehr wahrscheinlich die Vorfahrt missachtet und einen Radfahrer umgefahren. Korrekt? Insofern ist die Überschrift der Pressemeldung natürlich komplett falsch, denn der Radfahrer verletzte sich nicht, er wurde verletzt … und zwar von dem Autofahrer. So schreibt die Polizei das aber nie! Genausowenig wie in irgendeiner Pressemitteilung vorkommt, dass Vorfahrten ignoriert werden. Natürlich nur, wenn dies von Autofahrern gemacht wird. Nimmt ein Radfahrer die Vorfahrt oder fährt entgegen der üblichen Fahrtrichtung (ohne dass dies vorgeschrieben ist), dann steht es selbstverständlich in der Meldung.

Aber wie bekommen wir es denn hin, dass hier der Radfahrer doch noch ein bisschen „selbst Schuld“ ist. Dabei trug er Kopfhörer Na bitte, geht doch. Kopfhörer tragen ist zwar kein Stück verboten und mit offenen Hörern auf den Ohren bekommt man immer noch mehr vom Verkehr mit, als ein Autofahrer in seiner schallgedämpften Kutsche, das interessiert aber doch nun wirklich niemanden. ER TRUG KOPFHÖRER! Und außerdem … Der Fahrer des Pkw gab bei der Unfallaufnahme an, dass ihn die tief stehende Sonne beim Abbiegen geblendet habe. … hatte der Autofahrer doch nun wirklich gar keine Möglichkeit, den Radfahrer wahrzunehmen. Was fährt der auch mit der Sonne im Rücken und MIT KOPFHÖRERN?!

Und wenn ich mir die Einmündung auf der Karte ansehe, dann handelt es sich wohl auch noch um einen der Fälle, in denen der Radfahrer entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs sein *muss*. Mithin ein Paradebeispiel für die Berichterstattung der Polizei. Echt ärgerlich!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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