Rüpelradler auf Zebrastreifen
Und wieder wird die Sau Fahrradfahrer durch’s Dorf getrieben. Diesmal hat sich ACE – der Auto Club Europa – befleissigt, seine grundsätzliche Kontrahaltung zur umweltfreundlichen Fortbewegung und die eigene Unkenntnis der Straßenverkehrsordnung in die Welt hinaus zu posaunen. Ich bin bereits von zwei Lesern meines Blogs angeschrieben worden, ob ich dazu nicht auch meinen Senf abgeben möchte. Mache ich ;-)
Ehrenamtliche Inspektoren des Clubs hatten im vergangenen Sommer akribisch das Verhalten von Verkehrsteilnehmern beobachtet und analysiert und dabei den Zebrastreifen als bevorzugten Tatort bei Verkehrsvergehen ausgemacht! Am wenigsten regelkonform verhalten sich laut Aussage des ACE Fahrradfahrende an Zebrastreifen. 56,77 Prozent dieser Verkehrsteilnehmer missachtet das Haltegebot am Zebrastreifen, wenn dort Fußgänger unterwegs sind.
Richtig, das beobachte ich auch. Wenn der Fußgänger vor mir, die von mir benötigte Fläche auf dem Zebrastreifen gequert hat, fahre ich mit dem Rad auch weiter und warte nicht, bis der Fußgänger komplett den Zebrastreifen verlassen hat. Das mache ich, weil mein Fahrrad einen Grundfläche von 0,85 m² benötigt und ich somit ähnlich viel Platz verbrauche, wie der Fußgänger. Bin ich mit dem Skoda Yeti unterwegs, warte ich, bis der Fußgänger vom Zebrastreifen runter ist. Das mache ich, weil der Yeti 8,5 m² Grundfläche im Straßenverkehr belegt und mit seinen zwei Metern Breite deutlich leichter einen Fußgänger touchieren würde, würde ich direkt hinter dem Fußgänger losbrausen … so wie es übrigens viele Autofahrer tun.
Die „ehrenamtlichen Inspektoren des Clubs“ sind übrigens sehr wahrscheinlich alles andere als objektiv, wenn es um solche „akribischen Verhaltensaufzeichnungen“ geht. Das lässt sich schon aus dem Namen des Clubs ableiten.
Noch dazu zeigen sie mangelhafte Bildung im Bereich den sie kritisieren. Sie erwähnen – wieder auf zwei Nachkommastellen genau ausgerechnet – eine hohe Quote an Radfahrern, die beim Queren der Straße nicht wie vorgeschrieben absteigt und ihr Gefährt über den Zebrastreifen schiebt, sondern verbotenerweise fahrend die Straßenseite wechselt. Allein: es ist nicht verboten, auf dem Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn zu queren. Ich habe dann als Radfahrer lediglich keinen Vorrang. So einfach ist das. Wenn gleichzeitig Fußgänger den Zebrastreifen nutzen, der Querverkehr also warten muss, spricht nichts dagegen, wenn ich auch über den Zebrastreifen fahre. Das macht natürlich nur Sinn, wenn ich davor und dahinter legal weiter fahren darf, sprich: dort ein für Radfahrer freigegebener Gehweg oder gar ein Radweg verläuft. Im letzteren Fall muss sich dann der Baulastträger fragen lassen, warum die Querung ohne Radfahrerfurt angelegt wurde.
Andrea Reidl im Zeit-Blog ‚velophil‚ tutet in das gleiche Horn wie ich.
Im Zweifel ist es den „ehrenamtlichen Inspektoren“ aber auch schlicht nicht bekannt, was eine solche Radfahrerfurt ist und sie haben diese mit „Zebrastreifen“ gleich gesetzt. Nähme ich mich als „Inspektor“, der am Eidinghausener Kreisel das Wissen um die Fahrradfurten abfragen würde, käme nämlich exakt dieses Ergebnis dabei heraus.
Übrigens liebe Autofahrer, falls ein Radfahrer über einen Zebrastreifen fährt und euch dabei die Vorfahrt nimmt – was er dann tut, sofern kein Fußgänger ebenfalls gerade quert – dann ist das trotzdem kein Grund, den Radfahrer anzufahren. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass „Anfahren“ das schlimmere Vergehen ist im Vergleich zu „Vorfahrt nehmen“. Man kann dann auch einfach anhalten … am Zebrastreifen ist man ja eh besonders vorsichtig und langsamer unterwegs, oder?
Also wieder nur uninformierte Meinungsmache auf Stammtischniveau. Aber was erwarte ich zu dem Thema auch von einem Autoclub …
Moin!
„(…) warum die Querung ohne Radfahrerfurt angelegt wurde (…)“.
Die Frage will ich gerne beantworten: Weil eine Furt alleine auch keinen Vorrang gibt. Es wäre eine entsprechende Beschilderung notwenig. Ausgenommen sind natürlich Fahrbahnbegleitende Radwege im Verlauf der Vorfahrt. Aber auch da dient die Furt nur zur Verdeutlichung. (Achtung! Das OLG Hamm hat hier eine besondere Auffassung, welche so im Rest Deutschlands nicht geteilt wird!)
Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen und empfehle den Blog http://www.radverkehrspolitik.de, der sich dem und vielen anderen Themen auch angenommen hat. Sehr lesenswert!
Von fahrbahnbegleitend im Verlauf der Vorfahrt gehe ich aus … zumindest ist das im Beispiel des Eidinghausener Kreisels so.
Am Kreisel in Eidinghausen ist man eh am besten auf der Fahrbahn unterwegs. Ich verstehen sowieso nicht, weshalb es überhaupt Kreisel in Kombination mit Radwegen gibt. Das Prinzip eines Kreisels liegt darin begründet, daß es wenig Konfliktpunkte zwischen unterschiedlichen Fahrrichtungen gibt. In Eidinghausen auf der Fahrbahn sind das vier Stück. Durch den Bau eines Radweges an einem Kreisverkehr werden diese Punkte jedoch vervielfacht. Im Eidinghausener Beispiel hat man in der Folge 12 Stück.
Durch solche Bauten führt man die Grundidee ad absurdum! Das Sahnehäupchen sind dann andernorts diese nicht der StVO entsprechenden kleinen Verkehrszeichen Nr. 205. Das ist dann der Moment wo ich mir sage: „Verarschen kann ich mich alleine!“, dann auf die Fahrbahn wechsel und das auch noch von der StVO gedeckt. Denn wenn der Radweg eine abweichende Vorfahrt haben soll, kann er nicht Fahrbahnbegleitend sein (= keine Benutzungspflich), denn Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite. Unterstellt man dennoch, dass der Weg Fahrbahnbegleitend ist, so sind die Auswirkungen noch verherender. Dann würden die kleinen Vorfahrtachten-Zeichen auch für den Fahrbahnverkehr gelten. Somit wäre die Beschilderung widersprüchlich und die Regelung damit nichtig. In der Folge wäre Rechts vor Links das Mittel der Wahl. Die Folgen darf sich jeder selber ausmalen.
Ich benutze dort auch die Fahrbahn ;-)