Alter Postweg – Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.09.2013 wird die Verwaltung bekanntgeben, die einseitig in beide Richtungen vorgeschriebene Benutzungspflicht des viel zu schmalen kombinierten Geh- und Radwegs am Alten Postweg aufzuheben. Genau das, was ich schon seit Jahren predige und auch sowohl dem Kreis als auch der Stadt während einer Begehung des Weges erklärt und gezeigt habe. Gründe dafür sind die völlig unzureichende bauliche Anlage und der insgesamt viel zu geringe motorisierte Verkehr auf der Fahrbahn. Noch dazu handelt es sich beim Alten Postweg um keinen Unfallschwerpunkt mit deutlich höherer Gefahrenlage als an jeder anderen Straße. Alles Gründe, die laut Straßenverkehrsordnung und ERA gegen die Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radwegs sprechen.

Alle diese Gründe führt die Verwaltung für die Aufhebung der Benutzungspflicht jedoch nicht an. Ausschlaggebend sind für diese die unter 7% Schwerlastverkehr auf dem alten Postweg. Nun, diese Zahl gibt es. Allerdings muss man da auch die Gesamtverkehrszahlen berücksichtigen. Bei 7% von 100 Fahrzeugen sind nunmal über den Tag verteilt deutlich weniger LKW unterwegs, als bei 7% von 20.000 Fahrzeugen. Leider schreibt die Verwaltung wirklich nur Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt nach dem Ergebnis der letzten Verkehrszählung deutlich unter 7% und schafft damit die Voraussetzungen zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Wohlgemerkt, bei insgesamt ca. 6.500 KFZ am Tag! Es bestanden nie die Voraussetzungen für die Einrichtung der Benutzungspflicht – weder aufgrund der Verkehrslage, noch war es baulich möglich!

In der Sache ein kleiner Fortschritt – wenn auch mit unzureichender Begründung. Ich hoffe nun sehr, dass diese für Autofahrer doch sehr gravierende Änderung deutlich und nachhaltig kommuniziert wird. So gut wie niemandem ist nämlich klar, dass die geplante Regelung seit 1998 der Normalfall auf unseren Straßen sein sollte.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Alter Postweg – Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

  1. So da haben die also die unter 7% Schwerlastverkehr als Begründung hergenommen. Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren ab wieviel Prozent Schwerlastanteil eine außergewöhnliche Gefahrenlage existiert. Gibt es dazu Richtlinien oder Urteile?

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