Mehr Unfälle durch Fahrradhelm
In der TAZ wird das sehr schön aufgedröselt und unterfüttert. Die gleiche Argumentation führe ich bereits seit Jahren an, wenn über das Thema diskutiert wird. Gastbeitrag in der TAZ: Gefährlicher Kopfschutz
… Radler, die sich mit einem Kopfschutz besser geschützt fühlen, sollen diesen natürlich tragen. Die Kritik richtet sich allein gegen die Helmpflicht. Denn wir wissen auch: Man fühlt sich als Radler auf Gehweg-Radwegen ebenfalls subjektiv sicherer, obwohl diese – statistisch belegt – besonders unfallträchtig sind und die Gefahr objektiv riesengroß ist … Wenn man beim Fahrradfahren einen Helm tragen soll, dann muss das für Fußgänger genauso gelten. Die Fallhöhe ist identisch. Und es ist auch egal, ob ich auf einem Fahrrad von einem über 70 Km/h fahrenden Auto umgemäht werde, oder ob ich dabei zu Fuß unterwegs war. In ersterem Fall weist der Staatsanwalt daraufhin, dass der Radler keinen Helm trug – hätte er das bei einem Fußgänger auch getan?
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