Werster Straße – Querungshilfe und Benutzungspflicht

Heute morgen bin ich ein paar Meter durch die Gegend gebummelt. Eigentlich wollte ich nur ein Bild von der leeren Karlchens-Filiale machen, bin dann bei dem Sonnenschein aber noch etwas weiter gefahren. Auf der Werster Straße lang und dass ausnahmsweise sogar mal auf dem benutzungspflichtigen Radweg. Mache ich dort sonst nie, zu dreckig, zu holperig. Weiß gar nicht, warum der benutzungspflichtig ist. An der Einmündung ‚In der Wiehwisch‘ verwunderte ich mich dann über die dortige Regelung.

In der Wiehwisch darf man nur 30 fahren, die Straße führt direkt vor den weiterführenden Schulen entlang. Der Radweg ist der Hauptschulweg. Die Querungshilfe für die Fußgänger und Radfahrer ist allerdings dem querenden Verkehr nachrangig und muss „Vorfahrt achten“ – obwohl der kombinierte Geh-/Radweg straßenbegleitend ist und dann eigentlich die gleichen Vorfahrtsrechte haben sollte, wie die parallele Fahrbahn. Was hier schon wieder in den Köpfen vorging, ist mir schleierhaft. Da gehört eine gekennzeichnete Furt hin. Womöglich orientierte man sich an der sehr langen Abbiegespur. Wie man es auch dreht, es ist für den Radverkehr wieder mal sehr unglücklich angelegt. Wenn ein Autofahrer abbiegt, ein Radfahrer den querenden Verkehr abwartet, wer darf dann zuerst fahren?

Ein Stück weiter wollte ich das Zeichen 240 ‚kombinierter Geh-/Radweg fotografieren und die Frage stellen, warum dort für keine 100 Meter eine Benutzungspflicht besteht. Nun, durch einen glücklichen Zufall ist zumindest ein Gedanke, der Vater der Benutzungspflicht gewesen sein könnte, auf dem folgenden Bild zu sehen.

Noch neben dem Ortsausgangsschild und dem Temposchild „60“ war es dem Seat-Fahrer bei 50 Km/h wohl zu langweilig und er hat sehr beherzt und mit ziemlichem Tempo überholt. Allerdings – und das ist das was ich immer predige – soll man ja nicht die Fahrradfahrer in Ghettos sperren (sprich: auf Radwege zwingen) weil man es nicht schafft, die Idioten dazu zu bringen sich an die Regeln zu halten. Es muss der motorisierte Verkehr entschleunigt und nicht der unmotorisierte Verkehr aus dem Wahrnehmungsbereich genommen werden. Genau das Gegenteil von mehr Sicherheit tritt sonst ein.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Werster Straße – Querungshilfe und Benutzungspflicht

  1. Den oberen Punkt möchte ich gerne aufklären. Zum einen ist der Radweg nicht Fahrbahnbegleitend. Daher handelt es sich um eine eigenständige Kreuzung und daher kann der Radverkehr hier Zeichen 205 bekommen. Problematisch ist allerdings, daß die Vorfahrtszeichen für die kreuzende Fahrbahn fehlen. Daher ist zumindest der Paralellverkehr aus dem freien Rechtsabbieger ebenfalls wartepflichtig nach StVO § 9 (3). Das gleiche Problem hat übrigens auch der KFZ-Verkehr. Einmal Wartepflicht auf dem freien Rechtsabbieger wegen Zeichen 205 und einmal wartepflicht wegen rechts vor links. Aber das ist NRW weit in dieser Form üblich. In anderen Bundesländern wird das zum teil anders beschildert (Hamburg z.B.).

    Die gute Nachricht: Weil der Radweg nicht Fahrbahnbegleitend in Richtung Werste verläuft erlischt die Benutzungspflich.

    Das Übel hat seine Wurzel übrigens in der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Dort sind diese kleinen Zeichen 205 für Radfahrer genaustens beschrieben und empfohlen. Nur leider kennt die StVO diese nicht. Dort gilt Vorfahrt immer für die gesamte Straße und nicht für einzelne Teile derselben. Besonders schön wird das bei außerörtlichen Kreiseln. Da ist StVO das einzige ist, was man als Verkehrsteilnehmer kennen muß halte ich die VwV StVO nach der sich Str. NRW und die Kommunen aber primär richten in diesem Punkt für Fehlerhaft und unterstelle auf Grund der abweichenden Vorfahrt pauschal eine rlischen der Benutzungspflicht, da es sich offenkundig um eine eigen Straße handeln muß.

    Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert. ;)

  2. Ich fahre da sowieso auf der Fahrbahn. Die Gründe hast Du genannt. Aber es gibt genug Leute, die sich mit sowas halt überhaupt nicht beschäftigen – ich vermute in der Verwaltung sind einige davon zu finden.

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