Radverkehrsführung am Werrepark

Am Werrepark gibt es reichlich Fahrradständer – gute sogar. Es sind ausreichend große Anlehnbügel installiert, die auch noch ausreichend Abstand zueinander haben. Daran könnte man eigentlich nur noch eine Übderdachung verbessern, echt gibt nichts zu meckern. Allerdings, nun, wie soll man da korrekt hin gelangen? Ich habe mich neulich mit einer Bekannten unterhalten, die sich genau darüber mokierte. Mache ich zwar auch schon ewig, dachte aber, ich wäre an der Stelle etwas überempfindlich. Schließlich fahre ich dort einfach auf der Fahrbahn umher. Aber stimmt schon, man hat dort schlicht vergessen, auf dem Gelände eine Radverkehrsführung für Radler vorzusehen.

Wenn man von der südlichen Seite der Mindener die Seite wechselt, nunja, wo soll man dann hin? Wechselt man erneut an der Ampel nach links zum Werrepark, darf man eigentlich nicht entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fahren. Machen zwar viele, ist aber verboten. Das dort Autos parken übrigens auch. Ich wechsle an der Stelle einfach schräg auf die Fahrbahn und muss dabei jedesmal wie ein Schießhund auf die gleichzeitig von der Mindener Straße einbiegenden Autos aufpassen. Das ist wirklich Mist! Und rechts lang geht es auch nicht. Da steht man als Radler dann vor einer hohen Kante, die nach Überwindung auf den Parkplatz des Burger-King führt. Da hat man nicht nachgedacht.

Genauso wenig gekennzeichnet sind die zwar breiten aber eben niemandem zugeordneten Gehweg. Im Zweifel sind es tatsächlich nur Gehwege, denn es finden sich nirgends Zeichen 240 oder 241 oder ein „Radfahrer frei“. Sowas sollte man erwarten, haben die Werrepark-Betreiber doch Schilder aufgestellt, die dem Besucher bedeuten „Hier gilt die StVO“. Auf Nachfrage sagte mir die Polizei, dass es sich trotzdem um Privatgelände handelt und die Polizei dort verkehrstechnisch nichts zu sagen hat. Wahrscheinlich ist es deshalb möglich, dass dort nichts ordentlich geregelt ist. Warum hat die Furt oben keine Markierungen für Fußgänger? So müssen Fußgänger warten, obwohl sie der Anlage des Weges nach zu urteilen eigentlich bevorrechtigt wären.

Das gleiche im Kreisel? Wer hat hier Vorrang? Im Kreisel gilt Vorfahrt da die entsprechenden Schilder bei der Einfahrt aufgestellt sind. Aber die begleitenden Furten für den Gehweg sind nicht markiert. Das passt doch wieder nicht. Und darf ich hier als Radfahrer überhaupt fahren? Wenn ja, in welche Richtung? Beschilderung oder Beschriftung Fehlanzeige. Wie ist die Haftung bei einem Unfall geregelt? Wer ist dann wann Schuld?

Wie gesagt, mich persönlich ficht das alles nicht an, da ich dort gemäß der Beschilderung mit meinem Rad die Fahrbahn benutze. Ich werde dabei zwar ab und an durch übermotivierte Autofahrer bedrängt, aber grundsätzlich geht das sehr gut. Allerdings bin ich damit irgendwie ein Einzelfall. Alle anderen benutzen mit dem Rad den Gehweg, obwohl das so wie es sich für mich darstellt schlicht verboten ist.

Was sagt der Werrepark dazu? Ich frage mal.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Radverkehrsführung am Werrepark

  1. Hallo!

    Da es keine Radverkehrsführung gibt ist zwingend die Fahrbahn zu benutzen. Die Frage nach einer Radverkehrsführung stellt sich für mich an dieser Stelle erst garnicht. Solche Anlagen sind bei den vom Eigentümer vorgegebenen Geschwindigekeiten darüber hinaus weder sinnvoll noch erforderlich.

    Die StVO gilt auf Flächen auf dennen öffentlicher Verkehr statt findet auch ohne dies extra zu beschildern Automatisch. Der eigentümer kann aber abweichende Regelungen bestimmen, welches ob des Schildes wohl abgesehen vom Tempolimit wohl nicht gewünscht ist. Wirklich interessant ist allerdings die Frage nach der Vorfahrt. Die Markierungen suggerieren, daß die durchgehenden Fahrbahnen vorrang genießen sollen. Nach StVO ist dies jedoch nicht ausreichend. Rein formal gilt dort (abgesehen vom Kreisel) rechts vor links. Im Falle eines Unfalls wäre es sicherlich Spaßig den Werrepark wegen der täuschenden Markierungen in Haftung zu nehmen. ;)

    Ein Löhner

  2. Natürlich benutze ich dort auch die Fahrbahn – was auch sonst? Ich sehe das genau wie Du. Allerdings sind wir sicher Einzelfälle, da ich eben reichlich Leute mit dem Rad auf dem Gehweg sehe.

    Die Polizei sieht das mit „StVo gilt automatisch“ übrigens anders. Ich habe beim Seminar „Alte Hasen, neue Regeln“ explizit nach Parkplätzen wie dem Werrepark gefragt. Dort gilt laut deren Aussage wegen Privatgelände die StVo eben nicht und man muss „Augenmaß“ walten lassen. So mein Verständnis der gemachten Aussagen.

  3. Das ist schön, wenn die Polizei in Minden-Lübbecke das so sieht. Ich halte mich jedoch lieber an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher vereinfacht sagt: Öffentlicher Verkehr = Gültigkeit der StVO unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

    Davon abweichend kann ein Eigentümer natürlich jederzeit eigene Bestimmungen erlassen. Die Frage ist, ob dazu ein paar Farbkleckse reichen. Wie dem aber auch sei. Verkehrsrechtlich ist der Parkplatz nicht optimal gestaltet und daher kann – wie sonst auch – ein wenig Vorsicht nicht schaden.

    Was das Gehwegradeln anbelangt. Die Behörden erziehen sich ihre „Radrambos“ in erster Linie selbst. Wenn man sich den Zustand und Anordnungen der Radverkehrsanlagen anschaut, dann ist es kein Wunder, daß der Normalbürger Geh- und Radwege nicht auseinander halten kann und auch kein Gespür für die richtige Straßenseite entwickelt. Vermutlich ist 5 Meter hinter dem nächsten Geisterfahrer der Radweg linksseitig schon wieder benutzungspflichtig.

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