Querungshilfe Radweg Bergkirchener-/Ringstraße

Der in beide Richtungen benutzungspflichtige, einseitig angelegte kombinierte Geh-/Radweg an der Ringstraße und im Verlauf der Bergkirchener Straße habe ich hier schon mal erwähnt. Noch nicht thematisiert wurde die zusätzlich zur überflüssigen Benutzungspflicht auch noch eher mäßig gelöste Querung der Ringstraße.

Statt die Radfahrer mit einer Furt entlang des Fahrbahnverlaufs zu führen, damit man zügig der Kurve folgen kann, wird man gezwungen, quasi erst rechts abzubiegen, dann links über die Furt zu fahren und danach erneut nach links zurück auf den kombinierten Weg. Diese Art des Abbiegens zelebrieren die Kommunen gerne – besser wird es dadurch nicht. Der gleiche Bockmist ist an der Kreuzung Werster-Eidinghausener Straße ebenfalls so gebaut. Obwohl z.B. in Fahrtrichtung Norden eine Führung geradeaus entlang der Fahrbahn problemlos möglich ist.

So werden jedenfalls zusätzliche Gefahrenstellen durch vermeidbare Verschwenkungen geschaffen. Weiterhin müssen Autofahrer nach dem eigentlichen Abbiegevorgang erneut aufpassen. Meistens fällt das schon beim direkten Abbiegen schwer.

Noch unerklärlicher ist es aber 100 Meter weiter. Dort wird die Benutzungspflicht aufgehoben und darum bekommt die Furt über die Ringstraße keine Markierung mehr auf der Fahrbahn. Dadurch ist man – anders als 100 Meter weiter nördlich – nicht mehr bevorrechtigt und muss zusätzlich zum Verschwenken auch noch warten. Und das obwohl man eigentlich auf der vorfahrtberechtigten Straße unterwegs ist.

Im Bild habe ich mit den weißen Pfeilen markiert, wo die Absenkungen des Borsteins sind. Man kann dort also noch nicht einmal geradeaus an der Mittelinsel vorbei fahren, sondern wird zum Schlenker gezwungen.

Und so sieht das dann von oben aus. Hier ist das Ende des Radweges an der Ringstraße. Die Straße heißt ab hier Kirchbreite und besitzt nur einen Gehweg. Von Führung der Radfahrer auf die Fahrbahn keine Spur. Im Gegenteil, der Bordstein ist hinter meinem Rad nicht mal abgesenkt. Das was man da im Vordergrund sieht, ist die Einmündung des Dampfmühlenweges. Man ist also gezwungen, vor der Kreuzung in einer langgezogenen Kurve quer über eine Einmündung auf die Fahrbahn zu wechseln. Klar kann ich das und habe damit auch keine Probleme. Aber eben ich und nicht Joe Sixpack, Oma 70 und 13jährige Schüler. Vor allen Dingen bekommen die Fahrzeugführer auf der Fahrbahn überhaupt nicht mit, dass ab hier die Radler auf die Fahrbahn gehören und dort abfahren könnten. Und genau letzteres ist das Problem, dass ich hier anprangere!

Von Absicherung und Information keine Spur, aber Benutzungspflicht anordnen. In der StVO steht, dass man Benutzungspflichten anordnet, wenn es auf der Fahrbahn zu gefährlich ist und nicht damit es dazu wird!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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