Man beachte die Wortwahl
Wenn man Radwege zuparkt oder keine Parktickets aus dem Automaten zieht und schwarz parkt, dann ist man kein Betrüger, Verkehrsgefährder, Ignorant oder Zechpreller, nein, dann hat man nur einen fehlenden Parkschein oder man ist ein Gebührenverweigerer. Wenn man als Radfahrer einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt, dann ist man ein Rüpelradler. Ist klar.
Neue-Westfälische vom 03.04.2013: Park-Knöllchen ab sofort doppelt so teuer
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