Da kam einfach einer von rechts …
Ist es nicht so, dass hier bei uns „rechts vor links“ gilt. Auch an Einmündungen wenn man abbiegen möchte? Die Polizei vergisst schon wieder und eigentlich zumeist, dass Fehlverhalten zu benennen, wenn es denn von motorisierten Kraftfahrern mit mehr als 1 Spur verursacht wurde. Pol. Mi-Lü.: 8-Jähriger bei Unfall leicht verletzt
… befuhr ein 47-jähriger Portaner die Straße Habichthorst in Eisbergen in Richtung Bruchhof. An der Einmündung kam von rechts ein 8-jähriger Junge mit seinem Fahrrad gefahren, es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der 8-jährige Portaner wurde leicht verletzt … Wenn es an dieser Einmündung wie oben beschrieben zu einem Zusammenstoß gekommen ist, dann kann das nur sein, wenn der Kraftfahrer nach links abbiegen wollte. Wäre er nach rechts gefahren, hätte er ewig weit ausholen müssen, um einen Zusammenstoß zu erzeugen. Beim Linksabbiegen muss er nur die Vorfahrt des kleinen Jungen missachten. Selbst wenn dieser in Schlangenlinien mitten auf der Fahrbahn gefahren wäre, wäre er zuallererst mal von rechts gekommen. Wieder mal gepennt, schätze ich!
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