Protokoll des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 14.03.2013
Hallo,
ich lese gerade das Protokoll des letzten ASE und sehe unter Anfragen Punkt 10.10, dass ich dort wie folgt zitiert werde:
10.10 RH Edler:
1. Der Radweg an der Eidinghausener Straße ist durch die Beschilderung bzw. mobile Ampel an der Flutmuldenbrücke versperrt. Ist es möglich, diese in den Straßenraum zu stellen? Somit würde auch das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit unterstützt.
2. Bislang wurde der Radweg mit Salz gestreut, nun wird Sand eingesetzt. Wieso? Der feuchte Sand verdreckt den Radweg.
Zu 1. Ich habe nicht angeregt, die Beschilderung oder die Ampel in „den Straßenraum“ zu stellen. Sie befindet sich bereits dort. Zur „Straße“ gehört sowohl ein etwaiger Radweg, der Gehweg, eventuelle Sicherheitsbereiche und die Fahrbahn. Meine Anregung lautete derart, die Beschilderung vom Radweg auf den direkt daneben gelegenen Parkbereich zu verlegen. Die behindernden Schilder stehen auf dem Radweg sowieso bereits am Anfang und Ende der Parkbucht und würden in der Parkbucht den fließenden Verkehrs gar nicht behindern. Aktuell tun sie dies gravierend! Die dort gelegene Bushaltestelle wird nicht beeinträchtigt, da der Bus jeden Morgen regelmäßig die Parkbucht nicht benutzt, sondern auf der Fahrbahn hält.
Weiterhin stelle ich fest, dass ich zu keinem Zeitpunkt etwas zum Einhalten der Höchstgeschwindigkeit gesagt habe. Es ging um eine vorherige Anfrage des RH Gerkensmeier, der die Missachtung der Rotphase an der Stelle erwähnte. Hier könnte eine Ampel auf der Fahrbahn hilfreich sein, die Rotphase besser einzuhalten.
Zu 2. ist zu sagen, dass mir eine Verdreckung recht egal ist. Es geht dort ebenfalls um die Verkehrssicherung. Sand – besonders wenn er so ohne jede Motivation in kleinen Häufchen verteilt wird – taut kein Eis und Schnee auf.
Ich bitte um korrekte Wiedergabe der Anfragen und kein Hinzufügen von nicht gesagten Dingen. Es ist schon ein Unterschied, ob eine Beschilderung auf die Fahrbahn (das ist anscheinend mit „in den Straßenraum“ gemeint) gestellt wird, oder in eine Parkbucht bzw. auf eine Baumscheibe.
Ergänzend:
Die Anfrage ist inzwischen über eine Woche alt, die Stadt Bad Oeynhausen kommt an der Stelle immer noch nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und lässt dort grob fahrlässig wider besseren Wissens eine vermeidbare Gefahrenquelle zu.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Edler
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