Fließender Verkehr in der Klosterstraße

Die Bad Oeynhausener Innenstadt wird reichlich von Autos befahren. Viele der ansässigen Kaufleute fahren auch gerne tagsüber mal zu ihren Geschäften, Lieferdienste sollen dort schon gesichtet worden sein, unbedarfte Leute, die zwar ihrem Navi vertrauen, ansonsten aber Schilder nicht lesen können. Und Anwohner. Für all‘ die oben genannten Menschen springe ich natürlich gerne zur Seite, wenn ich meine Mittagspause in der Fußgängerzone verbringe. Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung habe ich im öffentlichen Teil dazu eine Anfrage gestellt. Und zwar, ob es bei den Sondergenehmigungen zur Einfahrt in die Fußgängerzone Beschränkungen hinsichtlich der Fahrtrichtung gibt.

Es ist mir nämlich mehrfach aufgefallen, dass Anwohner durch die Portastraße Richtung Klosterstraße fahren, sich dann zwischen Apotheke und Schweinebrunnen durchschlängeln, um in den oberen Teil der Klosterstraße zu gelangen. Das dabei Fußgänger beeinträchtigt werden, wird jedem einleuchten. Um den Schweinebrunnen herum muss man echt nicht fahren.

Nach einem Monat habe ich auch schriftliche Antwort bekommen, da die Anfrage im Ausschuss nicht zu beantworten war. Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden ausschließlich erteilt, um es berechtigten Personen zu ermöglichen ihren Stellplatz auf einem Privatgrundstück zu erreichen. Diese Durchfahrtsgenehmigungen sind jedoch mit Auflagen verbunden und zwar in der Form, dass die Fahrtstrecke vorgegeben wird.

Für den Bereich der oberen Klosterstraße bedeutet dieses, dass das Befahren ausschließlich zwischen der von-Moeller-Straße und dem jeweiligen Grundstück erlaubt wird.
Anders konnte ich mir das auch nicht vorstellen! Scheint aber doch nicht bei allen so angekommen zu sein. Deswegen hatte ich im Ausschuss ergänzt, man möge den Anwohnern das doch vielleicht noch einmal verdeutlichen. Darauf wurde in der Antwort jedoch nicht eingegangen, dafür mir aber mitgeteilt: Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass die Überwachung, ob Fahrzeuge in die Fußgängerzone einfahren dürfen und bestehenden Auflagen eingehalten werden, ausschließlich der Polizei obliegt, da diese für den fließenden Verkehr zuständig ist. Auch das ist mir schon mehrfach so gesagt worden. Die Polizei erzählt es für den „ruhenden Verkehr“ auch sehr gerne so. Vergisst dabei aber, dass z.B. ein auf einem Geh- oder Radweg geparktes Fahrzeug selbstverständlich den „fließenden Verkehr“ behindert und somit natürlich die Polizei zuständig ist. Und auch das Ordnungsamt scheint es mit den Zuständigkeiten nicht so genau zu nehmen, denn Radfahrer werden durchaus angehalten. Habe ich selbst beobachtet. Und nun will mir das Ordnunsgamt ja wohl nicht erzählen, dass Fahrräder nicht zum fließenden Verkehr gehören – zumindest nicht, wenn Autos in Fußgängerzonen fließender Verkehr sind.

Hinweis also an alle Radfahrer in der Fußgängerzone: wenn euch demnächst mal jemand vom Ordnungsamt anhalten möchte, einfach freundlich Grüßen und weiter fahren. Die dürfen es laut eigener Aussage gar nicht.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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