Breitenbachstraße hat keinen Radweg

Ein älterer Herr wurde auf der Breitenbachstraße angefahren. Ein Auto kam aus einer Firmenausfahrt und der Mann war nicht auf der Fahrbahn unterwegs, zudem fuhr er der Beschreibung nach auch noch in die falsche Richtung. Üblicherweise dresche ich dann immer drauf, wenn die Polizei in ihren Meldungen schreibt, dass der Radler in die verkehrte Richtung fuhr. Gleichzeitig erwähne ich aber auch immer, dass das saugefährlich ist und mich diese Geisterfahrer jeden Tag fürchterlich nerven. Gar nicht verstehen kann ich dann die Polizei, wenn sie sich auch noch kombinierte Geh- und Radwege „ausdenkt“. Das hat mich dazu animiert, doch tatsächlich mal bei der Pressestelle nachzufragen, wie so eine Meldung zustande kommt.

Ärgerlich auch, dass beide Lokalzeitungen die Meldung einfach kommentarlos übernommen haben. Ein bisschen redaktionelle Arbeit schadet doch nun wirklich nicht. Was soll ich dann vom Rest der Meldungen halten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Pressemitteilung zum Radfahrerunfall auf der Breitenbachstraße vom 18.07.2012 | 11:28 Uhr (Link)
schreiben Sie:

„Nach Feststellungen der Polizei war der Mann gegen 15.30 Uhr auf dem kombinierten Geh- und Radweg in Richtung Tannenbergstraße unterwegs,“

Anhand welcher Kennzeichnungen stellt die Polizei fest, dass es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg handelt? Mir sind dazu nur die Zeichen 237, 240 und 241 bekannt, welche an der gesamten Breitenbachstraße nicht aufgestellt sind. Es findet sich auch kein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. An der Breitenbachstraße gibt es somit keinen kombinierten Geh- und Radweg.

Ihrer Beschreibung nach fuhr der Radfahrer auf der nördlichen Seite der Breitenbachstraße in Richtung Tannenbergstraße, ansonsten gäbe es keine Firmenausfahrt, die er queren müsste. Daraus ergibt sich, dass der Radfahrer verbotenerweise auf einem Gehweg – noch dazu in der falschen Richtung – unterwegs war.

Warum erwähnen Sie das nicht bzw. stellen den Sachverhalt falsch dar? Warum erwähnen Sie nicht, dass er auf der Fahrbahn – wo er eigentlich hätte fahren müssen – aller Voraussicht nach nicht verunfallt wäre, da die Gefährdungssituation nicht aufgetreten wäre? Ich wünsche mir als radfahrender Verkehrsteilnehmer viel mehr, Sie würden die geltenden gesetzlichen Vorgaben deutlicher hervorheben. Das Fahren auf der Fahrbahn, seit 1998 die Regel in der StVO, wird bei Ihnen nie propagiert.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Breitenbachstraße hat keinen Radweg

  1. Jep, das fällt mir seit geraumer Zeit auch auf, seit ich die regionalen Unfallberichte in meinem Blog sammle und dazu Nachforschungen anstelle. Ein regelrechtes Sahnestückchen war der Bericht über einen Radfahrer, der den „Radweg“ auf seiner Fahrbahnhälte nicht benutzen konnte, weil da eine Baustelle war. Also fuhr er als Geisterradler auf dem Hochbord auf der falschen Seite. Und stürzte, weil ihm ein anderer Radfahrer entgegenkam. Der wurde dann auch noch als „Unfallverursacher“ bezeichnet.

    Der Witz dabei: Es handelt sich (nach Aufhebung der ehem. Benutzungspflicht per Z 240) in beiden Richtungen um per Zz 1022-10 freigebene (schmale) Gehwege. Kein Wörtchen dazu, dass das Geisterradeln vor allem auf Gehwegen grob rechtswidrig und auch gefährlich ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*