Radfahrer an der Breitenbachstraße umgefahren
Die Einmündung der Breitenbachstraße in die Steinstraße wurde letztlich vom Amt für Sicherheit und Ordnung in Bad Oeynhausen in der Neuen-Westfälischen als extra für Radfahrer abgesichert beschrieben. Genauso wie es dort ist, sei es mit Absicht … hm … so dass die Autos genau auf dem benutzungspflichtigen Radweg stehen, wenn sie an der Haltelinie der Steinstraße warten um abzubiegen. Natürlich nimmt so gut wie keiner Rücksicht auf den Radverkehr, mir wird hier eigentlich täglich die Vorfahrt genommen. Ich bekomme jetzt noch Herzklopfen, wenn ich das Interview lese. Ich hatte danach ja auch ein angenehmes Gespräch mit der Leiterin des Amtes.
Auf dem Weg ins Büro fuhr ich heute morgen auf der der Einmündung gegenüber liegenden Straßenseite entlang und konnte beobachten wie dort die Polizei einen Unfall aufnahm. Ein Schüler ist wahrscheinlich von einem rechtsabbiegenden PKW umgefahren worden. Ja, der Schüler fuhr vermutlich in die falsche Richtung auf dem Radweg und ich ärgere mich über dieses Verhalten jeden Tag. Es ist einfach saugefährlich und das Ergebnis war dann heute morgen zu „bewundern“. An der extra sicheren Einmündung.
In meiner Mail, die ich daraufhin heute an das Amt für Sicherheit und Ordnung schickte, fragte ich daher: Im Übrigen gab es heute morgen an der von Ihnen extra besonders sicher angelegten Radfahrerführung an der Einmündung Breitenbachstraße in die Steinstraße einen Unfall bei dem ein Schüler von einem Auto umgefahren wurde. Soviel dazu – exakt so passiert, wie ich es Ihnen im Gespräch als Situation geschildert habe. Ja der Junge fuhr in die verkehrte Richtung. Wie soll man aber als radfahrender Verkehrsteilnehmer, der sich nicht so intensiv mit der Materie beschäftigt wie ich oder Sie, erkennen, warum man an der Steinstraße nicht auf dem linksseitigen Radweg fahren darf, am Alten Postweg und der Bergkirchener Straße von Ihnen jedoch dazu gezwungen wird?
Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Straßen? Ich weiß es ehrlich gesagt auch nicht und Sie konnten mir darauf in dem Gespräch ja auch keine Antwort geben. Und wenn es der Radfahrer nicht weiß, wie soll der Autofahrer wissen, ob da ein Radfahrer kommen darf oder nicht oder vielleicht sogar kommen muss? Ich meine das ganz und gar nicht polemisch. Die Frage ist ganz nüchtern gestellt. Nun ist wieder ein Unfall passiert. Das Rad war jedenfalls kaputt und der Junge blutete. Die Lösung kann nur aus Aufhebung der Benutzungspflicht und Kommunikation, Kommunikation und Kommunikation bestehen. Wirklich die allermeisten der Verkehrsteilnehmer wissen nicht wo man fahren muss, kann oder darf. Was ein Radweg ist, woran man ihn erkennt und in welcher Richtung man ihn benutzt. Im Hahnenkamp hatte ich mit einem Anwohner eine Diskussion, weil er mich beim Überholen geschnitten hat und er wollte mir erzählen, der Hahnenkamp hätte doch einen breiten Radweg. Auf beiden Seiten ist der Gehweg auf ca. 50 cm Breite rot gepflastert. Dieser bunte Gehweg ist aber nicht einmal mit „Radfahrer frei“ beschildert. Das ist ein Anwohner, der nicht einmal in seiner Straße weiß was Sache ist, wie genau kennt er andere Straßen nicht vor seiner Haustür? Also nicht dieser spezielle, sondern im Allgemeinen.
Das geht nur durch Kommunikation. Welcher Autofahrer kennt das Geheimnis abgesenkter Bordsteine? Wer hat im Kreisel Vorfahrt? Warum fährt der Fahrradfahrer an der Ampel rechts an mir vorbei? Das weiß doch kaum einer!
Ich weiß aber was den meisten dazu einfällt: Der Radfahrer trug keinen Helm. Und darüber kann ich dann wirklich nicht mal mehr schmunzeln.
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