Keine Verkehrsgefährdung

Nein, das ist nicht gefährlich, wenn ich mit einem 40-Tonner mit 70 Km/h statt der erlaubten 50 Km/h über eine bereits seit 5,5 Sekunden rot zeigende Ampel fahre und dabei einen anderen Menschen töte. NW-News: Angeklagter bekommt Führerschein zurück
… Ziel der Verteidigung war es, den Anklagepunkt der Straßenverkehrsgefährdung vom Tisch zu bekommen. Sein Mandant entbehre den Führerschein schon 14 Monate. Bleibe es bei dem erst instanzlichen Urteil, wäre D. in Flensburg mit zwölf Punkten belastet. Ohne die Straßenverkehrsgefährdung wären es nur sieben Punkte, argumentierte der Verteidiger.
Na, das finde ich auch unmöglich, dass man für das was man getan hat einstehen und die Konsequenzen tragen muss. Bei allem Verständnis für den Fahrer – und ich glaube, dass ihn der Unfall verfolgt – was schaden ihm die Punkte denn schon? Im Verhältnis zu dem „Schaden“, den der Tote hat?

An der Kreuzung fahren die LKWs übrigens immer noch bei rot und mit hoher Geschwindigkeit über die Kreuzung … da ist so ein Urteil doch ein schönes Signal!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Keine Verkehrsgefährdung

  1. Der Artikel zu dieser Verhandlung und der Urteilsfindung hat mich auch nachdenklich gemacht.
    Die aktuelle Rechtsprechung und das eigene Empfinden zu diesem Urtei driften deutlich auseinander.
    Was ich aber unterschreiben möchte, ist die Signalwirkung die so ein Urteil hat!
    Gerade weil an vielen Ampeln in Bad Oeynhausen die Rotphase mit überhöhter Geschwindigkeit missachtet wird (nicht nur auf der „Mindener“) und da immer noch zu wenig kontrolliert und zu milde abgestraft wird.
    Wie viele Menschen müssen denn noch zu Tode kommen??

    Gruß
    Martin

  2. Ohne Details sind nur Spekulationen möglich, aber bei >5s rot und 70km/h hat der Fahrer da sicher nicht getrieft, sondern wollte bewußt noch schnell rüber. Und dann kann man aus der Fahrlässigkeit eigentlich schon Vorsatz machen.
    Ich habe den Eindruck, das die Rechtssprechung auch solche schweren Unfälle immer mehr als „Restrisiko“ einstuft und von einer Sorgfaltspflicht gar nicht mehr die Rede ist.
    Das Fahren bei rot ist auch deshalb gefährlicher geworden, weil an vielen Ampeln die „Karrenzzeiten“ (beide Richtungen rot) stark verkürzt worden sind.

    Frage: Wenn ich jetzt über die Kreuzung fahre (Foto nw-news), habe ich dann acht rote Ampeln mißachtet? Sind diese Ampeln STVO-konform?

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