Benutzungspflicht um Radfahrer zum Anhalten zu zwingen
Ich hatte in den letzten Tagen einen Termin mit der Lokalpresse, in der es um die nicht zulässige Benutzungspflicht für Radfahrer auf dem neuen Gehweg an der Weserstrasse geht. Es wurde bereits vor dem Erscheinen des entsprechenden Berichtes von der Verwaltung signalisiert, dass die Schilder abmontiert werden. Der entsprechende Pressebericht entfiel daher leider.
Heute kann sich unsere Verwaltung dann in einem Interview zum Radverkehr, zu Benutzungspflichten und wo man am sichersten unterwges ist in der Neuen-Westfälischen äußern. Und als ich das heute morgen gelesen habe, bekam ich Herzklopfen und Schweißausbrüche. Im Büro wurde ich bereits von anderen Radfahrern angerufen und gefragt, was man von solchen Äußerungen denn halten solle. Ich weiß es wirklich nicht.
Ich habe mir schon gedacht, dass man in Bad Oeynhausen nicht großartig etwas für Radfahrer übrig hat und auch nicht verstanden hat, was „Fahrradfreundlichkeit“ ist, dass es aber so schlimm ist, war mir nicht bewusst. Ich bin entsetzt! Da klaffen gewaltige Lücken, da herrscht eine Einstellung zum Verkehr, der tief in den 70er und 80er Jahren verwurzelt ist. Es ist schrecklich.
Zu der oben erwähnten Benutzungspflicht am Weserradweg wird z.B. erzählt, das Provisorium sei schon benutzungspflichtig gewesen. Wäre das der Fall gewesen, hätte ich mich schon viel früher gemeldet. Da stand ganz sicher kein Schild, wie man auf dem Bild in meinem Beitrag vom 27.02.2011 sehr schön sieht. Die Benutzungspflicht ist neu angeordnet wurden und es wurde dabei nicht die ERA und die StVo beachtet, darum ist das Schild jetzt auch weg.
Auf die Frage nach der Benutzungspflicht des Radweges an der Steinstraße – die Steinstraße ist übrigens die Vorfahrtstraße und hat im angesprochenen Bereich sogar eine markierte Furt – wird tatsächlich geantwortet: Außerdem ist es an der Einmündung Breitenbachstraße zu zahlreichen Unfällen gekommen. Durch die Benutzungspflicht zwingen wir Radfahrer an der Einmündung zu halten und den Autoverkehr durch zu lassen. Damit verringern wir die Unfallgefahr für Radfahrer sowie die Unfallbeteiligung von Radfahrern an der ohnehin gefährlichen Einmündung Nochmal: die zum Anhalten gezwungenen Radfahrer fahren auf der vorfahrtberechtigten Steinstraße. Ihnen wird dort also mit Billigung und voller Absicht der Verwaltung dort die Vorfahrt genommen. Das zeugt von einer solchen Ignoranz und/oder Ahnungslosigkeit, dass ich allein beim Lesen schon Herzrasen bekomme. Ich hoffe, dass ist einfach ein falsches Zitat.
Die Leiterin des Fachbereiches sagt auf die Nachfrage Weil sie Autofahrern freie Fahrt gewähren und Radfahrer zur Rücksichtnahme zwingen … Die sind ja auch die Schwächeren, bei einem Unfall würden die die schwereren Verletzungen erleiden. Das ist so starker Tobak, dass ich dazu keine Worte finde. Ob man dann vielleicht mal die Verursacher angeht und dafür sorgt, dass diese sich an die Regeln halten und einfach mal nicht die Vorfahrt nehmen?
Aber es geht noch besser! Direkt dazu wird gesagt: Natürlich kann man eine solche Regelung losgelöst von der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich in Frage stellen. Aber dann muss man auch neue Prioritäten diskutieren Will man freie Fahrt für Radler um jeden Preis und dafür lange Verkehrsstaus von Autos in Kauf nehmen? Die pusten ja auch eine Menge Schadstoffe in die Luft und belasten dadurch die Umwelt nicht unerheblich. Bitte, bitte, korrigiert mich in den Kommentaren, wenn ich dort fälschlicherweise lese, dass man in Bad Oeynhausen Radfahrer auf benuzungspflichtige Radwege zwingt, damit der Autoverkehr flüssiger voran kommt und das dann mit Umweltfreundlichkeit begründet. Bitte lasst auch in Abs. 9 von §45 der Straßenverkehrsordnung nicht drin stehen, dass man genau das eben nicht darf!
Die Pfosten im Weserradweg werden auch erwähnt. Dass die Pfosten mehr Fahrradunfälle (mehr als was?) verursacht haben sollen, sei nicht bekannt. Der ADFC hat die Verwaltung wegen so eines Unfalles angeschrieben, ich habe diesen Unfall im Ausschuss für Stadtentwicklung angesprochen und auf die Gefährlichkeit der Pfosten hingewiesen und darauf im Nachgang auch eine Antwort bekommen. Zählt das zu „nicht bekannt“? Oder ist das unter „mehr“ subsummiert? Auf jeden Fall kommen sie nicht weg. Die Verwaltung lernt einfach nicht, stellt sich stur und beharrt auf ihren Fehlentscheidungen. Man kann diese Pfosten problemlos aufstellen ohne dass sie mitten auf einem der meistbefahrenen und schönsten Radwanderwege Deutschlands stehen und trotzdem Autos am Befahren des Weges hindern. Und sind hindern im Übrigen nicht daran den Radweg zu befahren, sondern sollen verhindern, dass LKWs auf dem Parkplatz am Sportplatz parken. Nennen wir das Kind doch mal beim Namen!
Und natürlich geben alle 3 Mitarbeiter an, mit dem Rad viel lieber auf den geschützen Radwegen zu fahren. Ich erwähnte es: ich bin entsetzt. Es schadet überhaupt nicht, wenn man sich mit dem aktuellen Stand der Dinge vertraut macht. Es war letztlich eine Veranstaltung an der Burg Vlotho … leider war niemand aus der Bad Oeynhausener Verwaltung vor Ort. Ich sah jedenfalls niemanden.
So wird Bad Oeynhausen niemals fahrradfreundlich. Schade, nein, ärgerlich.
Auf Seite 2 des Interviews:
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Nein, das ist eine vorsorgliche Maßnahme. Durch den Bau der Nordumgehung wird der Einmündungsbereich zur Straße Mönichhusen in Kürze neu klassifiziert. Dann gilt dort das Bundesfernstraßengesetz und das sieht im Kreuzungsbereich mit dem Fernverkehr eine Benutzungspflicht vor.
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Weiß jemand, was das mit der angeblich im Bundesfernstraßengesetz vorgesehenen Benutzungspflichten für Radwege auf sich hat? Im Gesetzestext ( http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html ) steht kein Wort zum Thema Radwege. Eine pauschale Verkehrsbegrenzung allein aufgrund der Einstufung in irgendeine Straßenkategorie steht auch im klaren Widerspruch zu Abs. 9 von §45 der Straßenverkehrsordnung, der für Verkehrsbegrenzungen eine besondere örtliche Gefahrenlage verlangt.
Hehe, war klar, das du dich aufregst :D
Wobei ich es echt lernresistent finde, wenn ganz klar gesagt wird, das sich bei benutzungspflichtigen Wegen die Unfallgefahr erhöht und Frau Jacob extra Umwege fährt, damit sie im gesicherten Bereich fahren kann.
Daran sieht man doch wessen geistes Kind die gute Frau ist. Und die Aussage von Herrn Körtner bzgl. der Umweltbelastung durch Abgase ist nur lachhaft.
Allein diese zwei Aussagen zeigen die geballte Inkompetenz unserer Verwaltung.
Traurig, aber der Stadt habe ich noch nie viel zugetraut.
Zurück in die Steinzeit, aber bitte im Gleichschritt….
Hierzuorts war letztens auch wieder etwas in der qualifizierten Tagespresse zu finden:
Beklagt wurde durch besorgte Eltern, dass die Benutzungspflicht für Radwege in einer Tempo 30 Zone an einem Kindergarten aufgehoben worden ist. Ursache sei, so das Ordnungsamt, eine „Novelle“ in der StVO, dass in Tempo 30 Zonen keine Radwegebenutzung „mehr“ vorgeschrieben werden dürfe. Anwohner fürchten nun um ihre Leben, denn viele Kinder würden ja mit dem Auto zum Kindergarten gefahren, wodurch ein großes Gefahrenpotential bestünde. Die Stadt indes zeige sich milde und werde keinen Radfahrer von dem nicht als benutzungspflichtigen ausgeschilderten Radweg vertreiben.
Ich kann mich wie immer nicht entscheiden, wenn ich zuerst verhauen möchte: Die Stadt, weil sie keinen Schimmer von den für sie geltenden Vorschriften hat oder die Westfälischen Nachrichten, weil die den Scheiss auch noch ungefiltert unters Volk bringen.
Wenn der Radfahrer auf dem Radweg vom abbiegenden Auto angefahren wird, ist der Autofahrer schuld. Wenn der Radfahrer vom Auto, z.B. wegem fehlendem Sicherheitsabstand auf der Straße angefahren wird, ist natürlich die Verwaltung schuld, weil sie 3 Wochen vorher die Benutzungspflicht aufgehoben hat. Wie konnte die Stadtverwaltung nur so etwas böses tun. (Ironie aus)Den Schuh will sich dort keiner anziehen, weil kein A…. in der Hose vorhanden ist.