Vergleich
Bei einem Vergleich haben zwei Seiten unterschiedliche Auffassungen von einer Gegebenheit. Meist ist dann eine Klage vor Gericht anhängig und um die Sache abzukürzen und womöglich für beide Seiten auch kostengünstiger und nervenschonender zu verfahren, wird ein Vergleich geschlossen. Beide Seiten machen dann mehr oder weniger Zugeständnisse oder sagen zu, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.
Die Stadt Bad Oeynhausen hatte sowas mit der Johanniter-Unfallhilfe. Hat vielleicht der ein oder andere hier schon mitbekommen. In diesem Vergleich hat die Stadt zugestimmt, die bereits erfolgte Kündigung des Rettungsdienstvertrages um ein Jahr zu schieben und erst zum 31.12.2012 gültig werden zu lassen und es wird über eventuelle Übernahmen von Mitarbeitern und Technik diskutiert. Dafür sagte die JUH unter anderem zu, dass inzwischen angestrengte Bürgerbegehren für eine europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes nicht mehr zu unterstützen.
Heute – 16 Tage nach dem Vergleich – stellt es sich folgendermaßen dar:
- Im Internetauftritt der JUH wird auf die Seite des Bürgerbegehrens verlinkt
- Auf der Seite des Bürgerbegehrens ist unter den Kontaktdaten eine Telefonnummer im Haus der JUH angegeben.
- Die Spendenkontonummer auf der Seite des Bürgerbegehrens ist nach Aussage der JUH ein Konto der JUH.
- Die im Impressum des Bürgerbegehrens angegebene Anschrift ist die Anschrift des Johanniter RV Minden-Ravensberg (laut deren eigener Internetseite)
Auf meine diesebzügliche Anfrage an die Johanniter-Unfallhilfe, ob so eine „Nichtunterstützung“ aussieht, wurde mir mitgeteilt, man habe sich in der Presse von dem Bürgerbegehren distanziert und kann weiter nichts machen. Dafür müsse ich Verständnis haben.
Mal kurz überlegt … äh … nein, ich habe kein Verständnis! Eher komplett im Gegenteil. Für mich ist dieses Verhalten schlicht ungehörig und frech.
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