Gehwegparker

Das Parken auf Geh- und Radwegen ist verboten – daran ändert auch der Einweiser eines Vereins nichts. Und jeder Verkehrsteilnehmer ist für sich selbst und sein Verhalten verantwortlich. Er würde wahrscheinlich auch nicht von der Brücke in die Werre springen, nur weil ein Anweiser ihm das sagt. NW-News: TuRa zahlt und hofft auf Spenden
… Tatsächlich hatte ein Helfer des Veranstalters einige Wagen zum Parken auf dem Bürgersteig angewiesen, allerdings nur, weil er fürchtete, dass die Straße sonst zu eng würde …
Wovor sich jemand fürchtet oder nicht, hat mit Verkehrsregeln zunächst wenig zu tun. Wenn durch parkende Fahrzeuge die Fahrbahn unpassierbar wird, dann darf man dort nicht parken – so einfach ist das. Und wenn man dann aus Bequemlichkeit eine andere Ordnungswidrigkeit begeht, dann sollte man den Rücken gerade machen und erhobenen Hauptes sein Knöllchen zahlen. Sich gegen die Regeln benehmen und nachher laut jammern, wenn man dafür zur Rechenschaft gezogen wird, ist ziemlich peinlich.

Aber man kennt das ja von den meisten motorisierten Verkehrsteilnehmern. Sobald sie für begangene Fehler geradestehen sollen, wird Abzocke und/oder Willkür gerufen.

Zur Erbauung hier ein Filmchen, wie man anderswo mit Geh- und Radwegparkern umgeht.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Gehwegparker

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