Rechts vor links
Und die alte Dame kam leider von links. Da kann natürlich kein Autofahrer was dazu, wenn er dann jemanden auf einem Zebrastreifen (ich vermute, das ist der in der Meldung genannten „Fußgängerüberweg“) umfährt. Polizei Minden-Lübbecke:
… In Höhe des Verbraucherzentrums Toom / Marktkauf kollidierte sie mit einer 65-jährigen Espelkamperin, die als Fußgängerin ihr Fahrrad über den Fußgängerüberweg schob. Aus Sicht der Autofahrerin kam die Fußgängerin von links … Die Radfahrerin hat sogar ihr Rad geschoben und ist den strengen Vorgaben der StVO gefolgt. Die Information, dass sie aus Sicht der Autofahrerin „von links“ kam, ist in etwa so hilfreich wie die Tatsache, dass heute Vollmond ist.
Warum kommt hier nicht der Hinweis der Polizei, dass man auf einem Fußgängerüberweg bevorrechtigt ist, egal ob von rechts oder links?
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