Grün heisst: alles über den Haufen fahren

Über die völlig an den Tatsachen vorbei gehende Überschrift lohnt es sich schon fast nicht mehr, sich aufzuregen. Ich glaube da können die Freunde und Helfer nicht anders, es sind immer die Radfahrer, die mit irgendwas oder irgendwem zusammenstoßen :-( Polizei NRW: Fahrradfahrerin stößt mit Pkw zusammen
… überquerte ihr Vater den Kreuzungsbereich in Richtung Ellernstraße. Sie folgte mit etwas größerem Abstand. Während sie die Kreuzung befuhr wechselte für den Fahrzeugverkehr in Richtung Hausberge die Ampel von Rot- auf Grünlicht, worauf sich Fahrzeuge in Bewegung setzten. Somit kam es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß zwischen der Fahrradfahrerin und dem von einem 33-jährigen gelenkten BMW …
Da fährt also jemand über eine Fahrbahnquerung und seine Tochter folgt ihm. Da die Autos rot hatten (sie hielten ja und bekamen erst später grün), hatten die beiden Radfahrer ganz offensichtlich grün. Und dabei ist es sogar recht häufig so, dass man bei grün an der Querung ankommt und beginnt sie zu befahren und während man auf der Fahrbahn ist, wechselt die Lichtzeichenanlage die Farbe. Hatte ich auch schon oft.

Wenn nun jemand die Fahrbahn quert, der nicht so schnell ist – z.B. eine Oma mit dem Rollator, ein Rollstuhlfahrer oder ein kleines Mädchen auf dem Fahrrad – dann dürfen die selbstverständlich die Fahrbahn zu Ende überqueren und alle anderen müssen warten! Da kann deren Ampel noch so viel auf Grün umspringen.

Wenn der motorisierte Verkehr grün bekommt, darf er in so einem Fall nicht los brausen und alles von der Fahrbahn putzen, was sich eventuell vor ihm befindet. Insofern ist hier nicht die Fahrradfahrerin mit einem Auto zusammengestoßen, sondern ein Autofahrer hat wieder einmal einen Radfahrer gegen alle Regeln gerammt. Und die Polizei soll das auch bitte endlich mal so kommunizieren!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Grün heisst: alles über den Haufen fahren

  1. Das Autofahrer nicht dafür können, zeigt doch auch das Urteil des Landgerichts Itzehoe „Fahrer haftet nicht für Pfützendreck“ – an vielen Stellen im Netz nachzulesen.
    Fußgänger sollen sich entsprechend kleiden, um sich bei Regenwetter vor dem Wasserschwall eines vorbeifahrenden Autos zu schützen (?Taucheranzug?). Dem Autofahrer ist fahren mit Schrittempo nicht zuzumuten – da wird in meinen Augen §1 STVO außer Kraft gesetzt.
    Vielleicht findet sich ja noch ein Richter, der beim Rechtsabbiegen das Beobachten des Fahradverkehrs mit Rücksicht auf die nachfolgenden Kraft-Fahrzeuge für nicht zumutbar hält. Auch da könnte sich der Radfahrer ja durch eine Ritterrüstung schützen…

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