Wann wird die Post verklagt?
Heise online: Kino.to für UPC-Kunden gesperrt
… Da der VAP den Betreiber der in Russland gehosteten Domain kino.to nicht ausfindig machen konnte, hat er sich an UPC – als Stellvertreter für andere Internet Access Provider gerichtet … Jemand versendet eine Briefbombe. Der Absender ist nicht zu ermitteln. Logische Konsequenz aus dem obigen Urteil ist nun, die Post/DHL/Hermes auf Unterlassung zu verklagen! Ab jetzt dürft ihr keine Briefbomben mehr ausliefern – und wehe wenn doch!
Das ist albern? Ja, genau. Deckungsgleich mit dem österreichischen Urteil!
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