Pressemeldung geändert

Ich hatte mir in Read It Later den Link zu einer Polizeipressemeldung abgespeichert, bei der die angefahrene Radlerin im ortlaut der Polizei mal wieder aktive Part war und ein Hinweis auf das Fehlverhalten der beteiligten Autofahrerin fehlte. Radfahrerin nach Kollision ins Krankenhaus
… Als sie [die Autofahrerin] die Kreuzung mit der Eisenbahnstraße geradeaus überqueren wollte, kam es zur Kollision mit der Zweiradfahrerin, welche dort in Richtung Bergstraße fuhr. Durch den Zusammenprall stürzte die 48-Jährige zu Boden und verletzte sich. An der Kreuzung gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ …
Immer noch muss man sich bei Google-Maps die Örtlichkeit ansehen, um zu verstehen, dass die Radfahrerin Vorfahrt hatte. Immer noch wird nicht erwähnt, dass die Autofahrerin nicht aufpasste – was bei Radfahrern in jedem Fall erwähnt wird, sobald der Hauch eines Fehlverhaltens am Horizont erkennbar ist.

Aber immerhin wurde die Überschrift derart geändert, dass die Radlerin nicht mehr der aktive Part ist. In der ursprünglichen Nachricht – von der ich leider keinen Screenshot habe – las sich das noch anders. Auch der Hinweis auf rechts-vor-links fehlte, so dass ich bei Google-Maps extra nach den charakteristischen Haltelinien auf der Fahrbahn gesucht habe.

Ist das nur eine löbliche Ausnahme, oder ändert sich die Berichterstattung? Üblicherweise kommt bei den Polizeimeldungen nämlich sowas heraus: Radfahrer fährt auf Gefällestrecke auf Auto auf – Schwer verletzt
… Gegen 16.10 Uhr war der Portaner mit seinem Fahrrad auf dem Kirchsiek bergab aus Richtung Lohfeld kommend unterwegs. Dort überholte ihn ein 31-jähriger Portaner mit seinem Volvo. Als der Autofahrer nach Abschluss des Überholvorganges nach rechts auf ein Tankstellengelände abbog, kam es zur Kollision mit dem Radfahrer …
Als wenn der Radfahrer hier auch nur den Hauch einer Chance hatte, diesen Unfall zu vermeiden.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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