Und die Fahrertür?
Ich glaube ich spinne! Da öffnet ein Autofahrer – sehr wahrscheinlich und offensichtlich – ohne auf den Verkehr zu achten seine Fahrertür und ein Radfahrer rauscht hinein. Anstatt sich nun darüber Gedanken zu machen, wie man den Autofahrern endlich verklickern kann, dass es auf der Welt noch andere Lebewesen außer ihnen gibt … NW vom 05.03.2011: Unklare Rechtslage für’s Fahrradlicht
… Die Polizei hatte in ihrer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass an dem Fahrrad keine feste Beleuchtungseinrichtung angebracht gewesen sei. Der Radfahrer aber erklärte gegenüber der NW, er sei sehr wohl mit Licht gefahren … … und stattdessen wird über die Art der Beleuchtung am Rad diskutiert. Himmel, der Radfahrer war beleuchtet! In aller Regel dienen die Beleuchtungen am Rad – garantiert die, welche den gesetzlichen Vorschriften entsprechen – eher dazu, gesehen zu werden. Möchte man selbst auch etwas sehen, ist es ratsam, sich dort umzuschauen, wo man die gesetzlichen Vorgaben verlässt.
Dieser Radler hatte also ein Licht am Rad und konnte gesehen werden. Ja, er hat keine 6-Volt Funzel am Seitenläufer betrieben. Damit wäre er womöglich tatsächlich nicht gesehen worden.
Warum wird in dem Artikel – meinetwegen auch mal kritisch durch die Presse – nicht die Frage gestellt, warum der Autofahrer gepennt hat? Jeden verdammten Tag wird mir auf dem Arbeitsweg die Vorfahrt genommen, von immer unterschiedlichen Personen. Und jedesmal ist es für diese Menschen die größte Selbstverständlichkeit. Aber Schuld hat immer der Radfahrer.
Update: Nach Erhebungen des ADFC ist ein Drittel aller Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs. Nach Erhebungen der Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen bei Schülern im Herbst/Winter vergangenen Jahres, lag die Quote sowohl in Minden als auch in Bad Oeynhausen bei ziemlich genau 10% …
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