Berichterstattung
Aus den nebenstehenden Überschriften der Polizeimeldungen von heute kann man zwei Dinge erkennen.
Zum Einen: wenn ein Radfahrer ohne Beleuchtung unterwegs ist, dann ist dies so essentiell, dass es unbedingt in die Überschrift des Artikels gehört. Wie die Autofahrerin den vor ihr Eine mit ihrem PKW Ford in gleicher Richtung fahrende 22-jährige Portanerin erkannte den Jugendlichen erst in letzter Sekunde und versuchte noch ihm auszuweichen. im Bereich ihrer Frontscheinwerfer fahrenden Radler übersehen konnte bzw. warum sie ihn so dicht überholt, dass sie ihn touchiert, wird mit keinem Wort thematisiert. Also ich kann mit meinen Scheinwerfern bei angepasster Fahrweise sogar komplett unbeleuchtete Fußgänger erkennen und passieren, ohne diese anzufahren.
Zum Anderen: wenn der Radfahrer beleuchtet unterwegs ist und angefahren wird, dann muss das nicht prominent in der Überschrift erwähnt werden. Beim Abbiegen nach links in die Viktoriastraße kam es zum Zusammenstoß mit einem 56-jährigen Mindener, der mit seinem beleuchteten Fahrrad auf dem rechtsseitigen Radweg der Viktoriastraße stadteinwärts unterwegs war. Auch das hier doch sehr wahrscheinlich dem Radfahrer die Vorfahrt genommen wurde, wird mit keinem Wort erwähnt.
Warum werden hier Fehler von Radfahrern ausdrücklich erwähnt, Fehlverhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer dagegen nicht. Die Polizei wird sich darauf zurückziehen, dass nur die Fakten erwähnt werden. Aber dann könnte die Überschrift auch lauten „LKW-Fahrer fährt beleuchteten Radler an“ …
Auf meinem Ipad sieht dein Blog irgendwie seltsam aus.