Unbeleuchtet
Polizei Mi-Lü: Radfahrer angefahren und schwer verletzt
… gegen 06:30 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Rahdener mit seinem Fahrrad die Weher Straße … Er war auf der rechten Straßenseite unterwegs, obwohl für den Radverkehr auf der aus seiner Sicht linken Straßenseite auch ein Zweirichtungsradweg vorhanden war … Als ein auf der Weher Straße entgegen kommender PKW Opel nach links in eine Grundstückseinfahrt abbog, übersah der 56-jährige Espelkamper Autofahrer [beim Linksabbiegen] den in der Dunkelheit unbeleuchteten Radfahrer, dessen Bike auch keinen Frontreflektor aufwies … Der 20-Jährige, der zur Unfallzeit keinen Helm, dafür jedoch einen Kopfhörer trug, erlitt bei der Kollision schwere Verletzungen. Darüber rege ich mich auch immer auf. Radfahrer, die bei Dunkelheit unbeleuchtet am Straßenverkehr teilnehmen. Das nervt! Man sieht sie nicht als Fußgänger, nicht als Radfahrer und auch als Autofahrer. Wobei letztere etwas im Vorteil sind, da deren Beleuchtung durchaus ausreicht, um Hindernisse rechtzeitig erkennen zu können – gerade wenn man eigentlich besonders aufmerksam sein sollte. Z.B. wenn man langsam nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen will und dabei eine Fahrspur kreuzen muss.
In diesem Fall hat aber ganz klar, der Radfahrer komplett dusselig gehandelt. Gibt bei denen halt genauso viele Stoffel, wie unter den Autofahrern. Was ich ihm jedoch nicht anlasten kann ist:
– er trug Kopfhörer. Na und? Hatte der Autofahrer die Scheiben runter und das Radio aus? Wenn nicht, hört er von seiner Umwelt genauso viel, wie jemand mit Kopfhörern auf den Ohren. Und ich gehe selbstverständlich davon aus, dass diese nicht überlaut eingestellt waren, so wie ich das Gleiche bei Autofahrern voraussetze.
– er hatte keinen Helm auf. Na und? Leuchtet der im Dunkeln oder hätte den Unfall verhindert? Kein Stück – und da die Polizei nicht davon schreibt, dass er Kopfverletzungen davon trug (und das hätte sie getan, wenn sie damit die Notwendigkeit des Helms untermauern hätte können), dann hat der fehlende Helm rein gar nichts mit dem Unfallhergang zu tun.
– er benutzte nicht den Zweirichtungsradweg. Sehr gut, alles richtig gemacht. Die Polizei wird nicht müde darauf hinzuweisen, wie gefährlich Geisterfahren ist und prangert jeden Radler an, der Radwege oder gar Gehwege in der verkehrten Richtung benutzt (ich im übrigen auch!). Aber wenn die Verwaltungen solchen Blödsinn vorschreiben, dann ist das plötzlich der seligmachende Gral, oder was? Zweirichtungsradwege sind gefährlich!
Das fehlende Licht ist allerdings unverzeihlich. Ich habe mir vor ein paar Wochen einen Nabendynamo gegönnt. Ohne Licht geht gar nicht! Leider habe ich letztlich gelesen, dass es statistisch überhaupt keinen Unterschied macht, ob man als Radler beleuchtet oder nicht unterwegs ist, man wird trotzdem umgefahren.
Zum letzten Satz: Wenigstens ist dann die Liste Deiner Vergehen als Radfahrer in der Polizeimeldung kürzer, wenn Du trotz Beleuchtung über den Haufen gefahren wirst. ;-)
Ich erinnere mich auch mit Grausen an die Zeit, zu der es noch keine Nabendynamos gab und man als harter Kerl immer ohne Licht gefahren ist, weil die Seitenläufer so viel Leistung schluckten. Was da hätte passieren können….
Rein subjektive Wahrnehmung: Früher (war alles besser) war der Verkehr aber auch noch nicht so ein Kampf, wie er es heute ist. Ich fahre seit 4 Jahren ein Rad mit Nabendynamo und bin hochzufrieden und empfehle es gerne weiter. Auch in Kundengesprächen rege ich diese Option immer voller Überzeugung an. Denn letztendlich ist es nicht die Frage ob man umgefahren wird, sondern wie oft….(Ironie)
Bei uns in der Familie haben die drei aktiven Fahrradfahrer auch alle Nabendynamos, weil man die beim Fahren/Treten tatsächlich nicht merkt. Das Fahrrad des inaktiven Fahrers, das eigentlich nur zur Zierde im Schuppen rumsteht, ist aber immer auch mit einer vollständigen Licht- und Reflektoranlage ausgestattet, wenn auch mit Seitendynamo.
Die Jungs haben pro forma Helme (die aber immer und jederzeit im Schrank hängen, obwohl sie zustätzliche Beleuchtung auf Kopfhöhe aufweisen), ich weigere mich nach wie vor auch noch beim Fahrradfahren meine Frisur mit einem Helm zu versauen. Reicht schon, dass man beim Motorradfahren immer wie ein Marsmensch aussieht.
Zum Thema „Zweirichtungsradweg“ kann ich noch beitragen, dass zum Ende der Sommerferien mein Ex-Schwie-Pa auf dem (einzigen) Radweg vor dem E-Center in Barkhausen von einem SUV überrollt wurde, weil der Fahrer des Wagens lediglich nach links und (allem Anschein nach) nicht nach rechts gesehen hat, bevor er den Fahrradweg überquerte.
Die Arme meines ehemaligen Verwandten zieren nun zwei unschöne Hautstücken vom Oberschenkel.
Ich halte von diesen Radwegen, die in beide Richtungen führen, entsprechend wenig.
Noch weniger halte ich aber von unbeleuchteten Radfahrern, weil es für mich – egal, womit ich unterwegs bin – doch einen Unterschied macht, ob das Licht an oder aus ist.
Im Übrigen habe ich im Laufe der Jahre festgestellt, dass eine defensive Fahrweise meine Überlebenschancen grundsätzlich erhöht.
@Corinna Ich denke, wir sind hier absolut einer Meinung. Bis auf das defensiv. Wenn man zu devot unterwegs ist, wird man noch leichter übersehen als so schon. Man sollte schon durch sein Auftreten deutlich machen, dass man die Regeln kennt. Natürlich würde ich mich trotzdem nicht vor ein Auto begeben, welches mir gerade die Vorfahrt nimmt.
Als Radfahrer muss man auf die Autofahrer und Fußgänger mit aufpassen … *g*