Ohne böse Absicht
Zunächst mal ist es natürlich verboten, auf einem Geh- oder Radweg zu parken. Punkt. Und dann ist es selbstverständlich gaz schön gefährlich, wenn man ein Seil über einen Geh- oder Radweg spannt. So richtig erlaubt wird das ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen nicht sein. Und ob man dabei eine böse Absicht verfolgt, ist für den Verunfallten wurstegal. Polizei Minden: Radfahrer verletzt
… hatte seinen PKW mit Anhänger auf dem Geh- und Radweg in der Nähe einer Grundstückseinfahrt geparkt. Er wollte ein Seil vom Anhänger ziehen und aufwickeln. Dabei stand er auf der Fahrbahnseite und zog das Seil- ohne böse Absicht- über den Radweg … Warum die Polizei den Hergang hier mal wieder so verniedlichend – und bei allem Wohlwollen liest sich das für mich so – und ohne Nennung des Fehlverhaltens bringt, erschließt sich mir daher nicht. Aber wieder den Helm erwähnen. Der hat den Unfall nicht verhindert. Hätte der KFZ-Betreiber aufgepasst und sich an die Regeln gehalten, dann wäre nichts passiert.
Sinnvoll und zielführend im Sinne der Unfallvorbeugung wäre es also, wenn die Polizei darauf hinweist, was man besser nicht macht, statt immer nur den Helm zu propagieren.
Soooo gut scheint der Helm ja auch nicht gewesen zu sein, wenn er bei dem Unfall zu Bruch ging.
Wird das eigentlich entsprechend geahndet ?
Ich meine, schließlich trifft den Radfahrer ja keine Schuld !
Der Autofahrer hat einmal verkehrswidrig geparkt und zweitens eine „Falle“ für einen anderen Verkehrsteilnehmer gebaut. Gutgut… sicher nicht in böser Absicht. Aber es ist eben jemand zu Schaden gekommen !
@Ute: So kritisch ich dem Konstrukt „Fahrradhelm“ auch gegenüberstehe – ich habe ja schon desöfteren erklärt, dass dies nicht unbedingt wegen dem ist was er kann oder nicht, sondern wegen dem, was er nicht verhindert bzw. provoziert – dass er bei einem Unfall zerbricht ist eher gut. Er soll ja die überschüssige Bewegungsenergie aufnehmen. Durch den Bruch tut er das. Der Trick ist eben, dann zu brechen wenn er noch schützt, aber gerade so nichts durchlässt. Das ist ein enger Bereich.
@Gucky: Die Straf- bzw. Haftungsfrage stelle ich mir bei solchen Meldungen auch immer. Den oft laxen Beschreibungen unserer Freunde und Helfer nach zu urteilen, mache ich mir halt so meine Gedanken. Ansonsten denke ich schon, dass es für so eine Aktion ein Bußgeld geben müsste. Klar. Und die Kosten für eine evtl. Behandlung hat auch der Verursacher zu tragen. IMHO und IANAL.
Hm, so hatte ich das noch gar nicht betrachtet. Klingt aber sehr einleuchtend. :-)