Einfach noch mal drüber
Lippische Landeszeitung: 77-jährige Radfahrerin von Pkw überrollt … Zu einer Kollision war es vor dem Sturz noch nicht gekommen. Doch dann überrollte der Autofahrer mit einer Achse die am Boden liegende Frau. Nach den bisherigen Stand hielt er erschrocken an, konnte sich aber das Geräusch nicht erklären und setzte zurück, wobei er den Fuß der Frau nochmals überfuhr … Hier ist wieder das, was ich an den Polizeiberichten (denn genau daher kommt diese Information) so kritisiere: die Dame ist „entgegen gesetzt der Fahrtrichtung“ gefahren. Ja und? Das ist an vielen, vielen Stellen genau so vorgeschrieben und ich wette, dass die allermeisten Autofahrer an einer Einmündung nicht sagen können, ob da gerade ein Radfahrer von rechts kommen darf, muss oder könnte. Er weiss es einfach nicht – was auch nicht verwunderlich ist, weil die vom Gesetztgeber gemachten Regelungen diesbezüglich einfach großer Mist sind.
Noch größerer Mist ist natürlich, wenn in der Berichterstattung in solchen Fällen immer eplizit darauf hingewiesen wird, dass hier „entgegengesetzt der Fahrtrichtung“ gefahren wird. Ja, das ist doof, aber es ändert exakt gar nichts daran, dass ein Autofahrer nicht auch nach rechts gucken muss, denn ein Fußgänger hätte trotzdem Vorrang. Und ich weiß genau, wie ein „ich bin doch vorsichtig auf den Gehweg gefahren“ in der Praxis aussieht.
Noch viel unverständlicher ist natürlich dann auch noch eine bereits gestürzte Dame zu überollen und – obwohl schon etwas unerklärliches passiert ist – stumpf noch mal drüber zu fahren. Wo lernt man denn soetwas. Ich fasse es ja nicht. Ich wünsche mir in solchen Fällen immer auch einen deutlichen Hinweis an die Autofahrer, doch bitte etwas mehr aufzupassen. Denn verursacht hat hier meiner Meinung nach der Autofahrer den Unfall.
Und das passiert ständig. Gleich noch eine Meldung ohne den expliziten Hinweis auf die „falsche Fahrtrichtung“. Bedeutet das dann, dass in diesem Fall die 38-jährige dort fahren durfte oder musste? Polizei Lippe: Radfahrerin übersehen … Gegen 17.30 Uhr verließ eine 56-Jährige mit ihrem Opel Astra den Parkplatz eines Marktes und übersah dabei die von rechts kommende und auf der Oerlinghauser Straße fahrende Radlerin. Die 38-Jährige prallte gegen den PKW … Gleicher Hergang, glücklicherweise glimpflicherer Ausgang. Aber es zeigt deutlich, dass es für einen Autofahrer in so einer Situation völlig unerheblich ist, ob ein Radfahrer dort fahren darf oder nicht. Es ist eben viel zu uneinheitlich geregelt.
Es sollte überhaupt gar keine linksseitigen Radwege geben. Und Benutzungspflichten für so einen Mist schon mal lange nicht!
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