Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

focus.de: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
… Die Regelungen seien jedoch nicht verhältnismäßig, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleisteten noch die Verwendung der Daten genügend begrenzten. Bisher erhobene Daten seien nun umgehend zu löschen …
Die ausführliche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes findet sich hier.

Es ist schon verwunderlich, dass die Politiker unserer Regierung ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, ihren Job zu machen. Erstaunlich häufig müssen die Bürger bangen und auf die Bastion in Karlsruhe hoffen, die dem überbordenden Überwachunsgwahn der Berliner Clique (hoffentlich auch weiterhin) Einhalt gebietet. Nun ist also geklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung so nicht funktioniert.

Für solch krasse Fehlleistungen wird an anderer Stelle schnell nach Rücktritt gerufen. Was ist denn nun mit Schäuble, Bosbach und Konsorten? Wollen diese Menschen ernsthaft auch in Zukunft Regierung spielen? Wenn das keine schallende Ohrfeige war, dann weiß ich es auch nicht. Wie lange glauben die Grundgesetzbrecher denn, den Bürger weiterhin verarschen zu können?

Leider ist die Speicherung von Daten insgesamt nicht kritisiert worden. Aber die deutliche Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten und vor allen Dingen der geforderte, ausführliche und konkrete Katalog an zutreffenden Straftaten sind – sofern korrekt ausgeführt – ein Schritt in die richtige Richtung. Da das Gesetz nun nicht mehr existiert, wird ein neues kommen und ich bin mehr als gespannt, wie sich die Parteien positionieren. Dass man damit beim Bürger und in Karlsruhe keinen Blumentopf mehr gewinnen kann, dürfte jedem Politiker inzwischen klar sein. Die EU will ebenfalls nachbessern – ich vermute, es dauert nun noch ein wenig, bis man von vorne beginnt.

Danke Karlsruhe!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

  1. „Wie lange glauben die Grundgesetzbrecher denn, den Bürger weiterhin verarschen zu können? Leider ist die Speicherung von Daten insgesamt nicht kritisiert“ – danke! *g*

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