Wahlprüfungsausschuß
Ich komme gerade aus einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses. Bei der letzten Kommunalwahl gab es in einem Wahlbezirk ein Patt, welches sich im Nachhinein aufgeklärt hat. Die Art und Weise fand ich auch unglücklich, allerdings nur wegen der Außenwirkung. Ich denke nicht, dass da etwas mit unrechten Dingen zugegangen ist. Wenn nun der Landrat gegen den Wahlausgang Beschwerde einlegt, dann ist es bestimmt seine Aufgabe. Dabei ging es in dem Widerspruch auch lediglich um Formulierungen, wer was gemacht hat und wie es tatsächlich abgelaufen ist. Sprich, wer zählen, rechnen und sortieren durfte – mal ganz vereinfacht gesagt. Geschenkt.
Dazu dann aber noch einen Vorschlag zu machen, die Wahl in dem Wahlkreis doch bitte zu wiederholen, verstehe ich nicht. Es würde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Ergebnis nichts ändern, die Wahlbeteiligung halte ich für ganz fraglich und es entstünden nicht unbeträchtliche Kosten. Das der Vorschlag dann von denen gemacht wird, die noch vor ein paar Tagen auf die zu hohen Kosten geschimpft haben …
Zu guter Letzt konnte ich in den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen keine Grundlage für eine Wahlwiederholung finden. Ich bin sicher juristischer Laie, aber ich habe mir vorher die Texte durchgelesen und bin auch von selbst auf die Erklärung des Justiziars gekommen, warum die für die angestrebte Neuwahl herangezogenen Paragraphen nicht ziehen. Der Antrag wurde denn auch nicht angenommen.
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