Etwas schneller als in der Fahrschule?

NW vom 25.11.2009: Einspruch gegen Fahrverbot
… Amtsrichterin Dr. Funk bestätigte die Geldstrafe, erließ der Löhnerin aber die ausstehenden zwei Wochen Fahrverbot. „Etwas schneller als in der Fahrschule sollten sie vielleicht fahren“, gab die Richterin der Angeklagten mit auf den Weg …
Einer Wiederholungstäterin wird mit viel gutem Willen der Rest eines Fahrverbots erlassen. Meinetwegen, bin ja nicht so. Auch wenn ich meinen Standpunkt hier schon desöfteren genannt habe: wer dringend auf seinen Führerschein angewiesen ist, muß eben besonders darauf achten.

Wenn dann die entsprechende Fahrerin beteuert, nur noch so wie in der Fahrschule zu fahren, dann halte ich das für begrüßenswert. Über die Aussage der Amtsrichterin kann ich allerdings nur den Kopf schütteln. Empfiehlt sie allen Ernstes, schneller zu fahren als erlaubt? Oder erliegt sie dem gleichen subjektiven Irrglauben, dass alle Fahrschüler permanent mit Schritttempo durch die Gegend schleichen? Ich habe bisher eigentlich eher beobachtet, dass Fahrschulwagen mit korrekter maximaler Höchstgeschwindigkeit herum fahren. Dass die Mehrheit aller Verkehrsteilnehmer die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit eher als Untergrenze eines Richtwertes sieht, sollte eine Person an exponierter Stelle nicht zu solchen Aussagen verleiten.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*