Das widert mich an
Westfalen-Blatt, 31.10.2009: Ansgar Brinkmann findet milden Richter
… Statt ein Fahrverbot zu verhängen, hat es das Amtsgericht Halle bei einem Bußgeld von 100 Euro für eine deutliche Tempoüberschreitung belassen. Der Ex-Fußballprofi bei Arminia Bielefeld war 2007 mit Tempo 97 durch eine 50er-Zone in Borgholzhausen gefahren … 100 Euro weil er fast doppelt so schnell wie erlaubt gefahren ist? Diese bewusste (47 Km/h zu schnell passiert nicht einfach so), wahnsinnige Gefährdung anderer Menschen ist mit zweimal Essen gehen abgegolten? … Mehrmals sei Brinkmann beim Telefonieren am Steuer erwischt worden, beim Fahren über rote Ampeln und beim Überschreiten von Tempolimits. In sein Urteil nahm Hunke die Vorgeschichte aber nicht auf. »Diese alten Sachen sind tilgungsreif«, sagte der Richter, und erzählte dem Angeklagten zudem: »Bis vergangenen Sommer hatte ich noch eine Arminia-Dauerkarte.« … Ich hoffe nicht, dass das in unseren Gerichten Usus ist. Da wir ein notorischer Regelübertreter „laufen gelassen“ und der Richter erläutert noch nebenbei, dass er ein Fan des entsprechenden Fußballvereins sei? Züchten wir hier irgendwo Bananen? Diese alten Sachen sind eben nicht tilgungsreif, wenn der betreffende Verkehrsteilnehmer regelmäßig so weitermacht wie bisher.
Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe: man muß Dinge nur lange genug abhängen lassen, bis sie nicht mehr von Interesse sind, mittelmäßig populär sein und beteuern … … »Sie können doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Trainingseinheiten fahren.« Das sah Brinkmann anders: »Ich bin permanent im Auto bis Holland und Belgien unterwegs.« … … dass man seinen Führerschein unbedingt benötigt, dann kann man fast ungeschoren auch mal 100 97 für 50 durchgehen lassen. Man korrigiere mich bitte, wenn man den ganzen Artikel anders verstehen kann. Ehrlich, sowas widert mich an.
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