Zustand der Radwege an der Eidinghausener Straße
Steter Tropfen und so … ich bin zwar derart pessimistisch realistisch, dass ich mir keine Besserung verspreche, aber …
Hallo liebe Damen und Herren,
täglich benutze ich und viele andere Radfahrer – inkl. einer nicht unerheblichen Menge Schüler – gezwungenermaßen die Radwege an der Eidinghausener Straße. Seit Jahren weise nicht nur ich auf den völlig desolaten Zustand und die nicht sachgerechte Ausgestaltung der Radwege hin. Hier stimmte mir sogar die Polizei während einer Ortsbesichtigung im August zu.
Gestern ist mir zum wiederholten Male eine absolut handelsübliche Fahrradtasche zum Einhängen an den Gepäckträger während der Fahrt vom Fahrrad gehoben worden, als ich eine der zahlreichen Bodenwellen überfahren habe. Sie werden verstehen, dass es für den Transport von Laptops eher unschön ist, wenn der Weg in einem derart schlechten Zustand ist, dass man über das normale Maß hinausgehende Sicherungsmaßnahmen einsetzen muß, um unbeschadet ans Ziel zu gelangen. Ein sicheres Vorankommen ist auf den Radwegen nur noch bei Geschwindigkeiten nahe Schritttempo möglich.
Damit stehen die Radwege an der Eidinghausener Straße im krassen Gegensatz zu den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die eine Benutzungspflicht nur dann ausnahmsweise vorsieht, wenn dadurch der Radverkehr deutlich sicherer voran kommt. Im oberen Teil der Eidinghausener Straße haben Sie die Benutzungspflicht durch die Aufstellung der Beschilderung „Straßenschäden“ inzwischen faktisch bereits aufgehoben.
Da Sie ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, einen ordnungsgemäßen, den Vorschriften entsprechenden Zustand herzustellen, ist diese von Ihnen vorgenommene kostenneutrale Lösung zu begrüßen. Wann wird die Benutzungspflicht für den kompletten Verlauf der Radwege an der Eidinghausener Straße aufgehoben und dies öffentlich kommuniziert?
Da Schulkinder bis zum 10 Lebensjahr immer noch diese Wege benutzen dürfen bzw. müssen weiterhin die Frage, wann die bestehenden Mängel wie tiefe Schlaglöcher, nicht sachgerecht durchgeführte Absenkungen an Einmündungen, Risse, Bodenwellen, hochstehende Abschlußkanten, abgesackter Asphalt um Gullideckel usw. behoben werden? Entsprechende Bilder und Beschreibungen liegen Ihrer Vewaltung teilweise seit Jahren vor.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Edler
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