Was läuft der auch da …
POL-MI: Fußgänger bei Unfall leicht verletzt
… gegen 18.30 Uhr … bemerkte er einen am rechten Fahrbahnrand in derselben Richtung gehenden Fußgänger zu spät. Der Wagen erfasste den Fußgänger und warf ihn zu Boden. Da der PKW offensichtlich mit moderater Geschwindigkeit unterwegs war, erlitt der dunkel gekleidete 30-jährige Fußgänger lediglich leichte Verletzungen. Nein wirklich, um die Uhrzeit dunkel gekleidet zu Fuß unterwegs sein. Selbst Schuld! Soll froh sein, dass der Autofahrer so moderat unterwegs war und nicht zu einem wichtigen Termin musste. Frechheit, was geht der auch da …
Er war auf der falschen Seite ! :-)
Aber wie heißt es so schön: sehen und gesehen werden.
Aber sonst hast du schon recht. Ich fahre bei Straßen im Dunklen auch meist nicht ganz rechts. Es ist nicht nur einmal ein Fahrradfahrer ohne Licht unvermittelt vor mir aufgetaucht. Oder ein Fußgänger.
Wenn man zügig unterwegs ist (z. B. auf Landstraßen) ist das ganz schön gefährlich !
„Links gehen, Gefahr sehen“ kennen heute aber die wenigsten. Ich bin mir nicht mal sicher ob die Herren Polizisten das noch so proklamieren. Ich habe es jedenfalls früher immer eingeleut bekommen …
Mich störte wie immer die eingefärbte Meldung der grünen Jungs. Natürlich ist der Fußgänger – dieser Bösewicht – dunkel gekleidet und der Autofahrer konnte nun beim besten Willen nicht noch langsamer fahren … Da stehen mir die Haare zu Berge.