Nordumgehung – endlich
Nr. 46/2008 | BVerwG 9 A 14.07 | 09.07.2008
Klage gegen Planfeststellung für die Nordumfahrung von Bad Oeynhausen (A 30) erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von eigentumsbetroffenen Bürgern und eines Naturschutzvereins gegen den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für den Bau einer Nordumgehung von Bad Oeynhausen (einschließlich notwendiger Folgemaßnahmen) abgewiesen. Und laut dem Gericht gab es an dem ganzen Verfahren auch irgendwie nichts zu beanstanden. Fein. Dann ist eine Entspannung der Situation auf der Mindener Straße ja in Sicht. Wenn auch trotzdem noch ein paar Jährchen ins Land ziehen, bis die Nordumgehung benutzt werden kann, so wird jetzt endlich angefangen sie zu bauen. Das ist doch schon mal was.
Juchhu!