Radverkehrsnovelle
Wie ich hier so sitze und stöbere (es lebe die Volltextindexierung!) sehe ich, das in 1998 der Stadtentwicklungsausschuß die Änderung der StVO tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Und sogar eine Stelle (man korrigiere mich falls „LKZ“ etwas anderes meint) beschlossen wurde. Ich denke, das ist so ähnlich gemeint gewesen, wie jetzt der Fahrradbeauftragte.
10 Jahre ist das her und es hat exakt gar nichts gebracht. Weder wurden die Änderungen der StVO in Bad Oeynhausen berücksichtigt, noch ist mir eine verantwortliche Stelle bekannt. Auch nicht nachdem am 29.05.2008 in der Ausschusssitzung erwähnt wurde, dass der Fahrradbeauftragte bereits fest stünde.
Ich hoffe, die vergangenen 10 Jahre sind nicht symptomatisch für das was noch kommt.
Aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 12.02.1998:
TOP 3
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für den Radverkehr; 24. Änderung der StVO (sogen. Radverkehrsnovelle)
Antrag der Fraktion GRÜNE/Bürgerforum vom 16.11.1997
Der Ausschuß hat den Antrag der Fraktion GRÜNE/Bürgerforum vom 16.11.1997 auf Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen für den Radverkehr mittels „Radler-Wunschzettel“ zur Kenntnis genommen.
Er beschließt, auch im Hinblick auf die 24. Änderung der StVO (Radverkehrsnovelle):
1. die Einrichtung einer LKZ im Amt 61 mit den Aufgaben
– Überprüfung des Radverkehrsnetzes mit Erarbeitung notwendiger Verbesserungs- maßnahmen einschl. erforderlicher Neubeschilderung
– Erarbeitung und Verteilung eines „Radler-Wunschzettels“
– Einrichtung einer Sprechstunde im Bürgerbüro
2. nach Abschluß der Überprüfung des Radwegenetzes und der Wunschzettelaktion ist über die Ergebnisse im Ausschuß zu berichten.
Beschlußfassung: 8 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen
Aber damals war das ja auch eine knappe Kiste – in der letzten Sitzung wurde die eigentlich vor 10 Jahren schon beschlossene Stelle einstimmig erneut beschlossen.
Tja, wie lange dauert das jetzt schon mit der Nordumgehung?
Sei froh, wenn Du die Umsetzung noch erleben kannst. *g*