Sofort die Sonne verbieten …

… oder aber eine Sonnenbrillenpflicht für Autofahrer einführen. Dann kann nicht mehr – wie so oft in den letzten Monaten – die „tiefstehende Sonne“ als Grund herhalten, wenn man „Autofahrer hat nicht aufgepasst und war unangemessen schnell unterwegs“ nicht schreiben will.
POL-MI: Radfahrerin verletzt
… befuhr ein 61-jähriger Löhner mit seinem Kleintransporter die Rahdener Straße in Espelkamp und stieß auf einem Fußgängerüberweg mit einer 51-jährigen Fahrradfahrerin zusammen, die für ihn von links kommend den Fußgängerüberweg überqueren wollte. Aufgrund der tief stehenden Sonne konnte der 61-jährige die Fahrradfahrerin nicht rechtzeitig sehen …
Wenn er wegen der tiefstehenden Sonne (zur Mittagszeit??) nicht richtig sehen konnte, dann war er für die Umstände eben zu schnell unterwegs. Punkt. Ich finde es schlicht zum Kotzen, dass in solchen Fällen in den Polizeipresseberichten immer gleich mildernde Gründe genannt werden, die noch nicht einmal stichhaltig sind.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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