Online Durchsuchung
Ein guter Tag heute, erstmal. Karlsruhe hat eine Klausel im nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz für nichtig erklärt. Ist also erstmal nichts mit einfach so auf die Rechner der Leute gucken. Das Attentatsopfer sieht das natürlich anders, aber wenn die Richter weiter so viel Vernunft und Überblick beweisen, kann man vielleicht verhalten optimistisch sein.
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